Mandat des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran sowie der Fact Finding Mission verlängert

Berlin, 5. April 2024 – Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat gestern für die Verlängerung des Mandats des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran gestimmt. Die Resolution wurde mit 24 Ja-Stimmen bei 15 Enthaltungen und 8 Nein-Stimmen angenommen und forderte auch die Verlängerung der im November 2022 eingerichteten Fact Finding Mission zur Menschenrechtslage.

Im Vorfeld der Abstimmung erklärten die Vereinigten Staaten, dass „Mitgliedern religiöser und ethnischer Minderheiten, einschließlich der Bahai, das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit verweigert wurde und sie in den letzten Wochen der Schändung heiliger Stätten, einschließlich Grabstätten, ausgesetzt waren.“

Die brasilianische Regierung erklärte, sie sei „nach wie vor beunruhigt“ über die Berichte über Übergriffe auf Minderheiten. „Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Rechte der Bahá’í und der Angehörigen anderer religiöser Minderheiten, ihren Glauben im Iran frei und friedlich ohne jegliche Diskriminierung auszuüben“, hieß es.

Die Abstimmung erfolgt wenige Tage nach der Veröffentlichung eines bedeutsamen neuen Berichts von Human Rights Watch mit dem Titel „The Boot on My Neck: Iranian Authorities‘ Crime of Persecution Against Baha’is in Iran“. Darin heißt es, die iranische Regierung begehe „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, in Form der Verfolgung“ gegen die Bahá’í.

Professor Javaid Rehman, der scheidende UN-Sonderberichterstatter, hatte dem Menschenrechtsrat am 18. März einen eindringlichen Bericht vorgelegt, in dem er die „extreme“ und „anhaltende“ Verfolgung von Mitgliedern der religiösen Minderheit der Bahá’í in der Islamischen Republik beschrieb.

„Ich bin äußerst beunruhigt und schockiert über die anhaltende Verfolgung, die willkürlichen Verhaftungen und die Drangsalierung von Mitgliedern der Bahá’í-Gemeinde“, sagte er. „Ich habe die Behörden ermahnt, diese Verbrechen unverzüglich einzustellen (…) für die sie zur Rechenschaft gezogen werden.“

Die sechsjährige Amtszeit von Professor Rehman endet in diesem Sommer. Die jüngste Resolution hat zur Folge, dass nun ein Nachfolger ernannt wird, der diese Arbeit ab Juli 2024 fortsetzen wird.

„Wir begrüßen es, dass der UN-Menschenrechtsrat der Menschenrechtslage im Iran weiterhin Beachtung und Unterstützung schenkt“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Aber es ist bedauerlich, dass die iranische Regierung die internationale Gemeinschaft dazu verpflichtet, das Mandat des Sonderberichterstatters ein weiteres Mal zu verlängern, anstatt den Bahá’í die gleichen Rechte wie allen anderen Bürgern zuzugestehen und ihnen ein vollwertiges Leben an der Seite ihrer Landsleute zu gewähren.“

„Das Mindeste, was die iranische Regierung jetzt tun kann, ist, den verlängerten UN-Menschenrechtsmechanismen zu ermöglichen, die Lage im Iran zu untersuchen, mit Zugang zum Land, Zugang zu den Bahá’í und Mitgliedern anderer Minderheiten sowie Treffen mit Menschenrechtsverteidigern. Weiterhin sollte sie die Empfehlungen umsetzen, die die Beendigung der seit Jahren währenden brutalen Verfolgung der gesamten iranischen Gesellschaft fordern“, so Noltenius.

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