Ägypten muss bei der bevorstehenden UN-Menschenrechtsüberprüfung für die Verfolgung der Bahá’í zur Rechenschaft gezogen werden

Genf, 27. Januar 2025 – Die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, Ägypten für die systematische Verfolgung der ägyptischen Bahá’í-Gemeinde im Rahmen der für den 28. Januar anberaumten Sitzung des UN-Menschenrechtsrates zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) in Genf zur Rechenschaft zu ziehen.

Die ägyptische Regierung hat es versäumt, auf die Empfehlungen des letzten UPR-Zyklus vor vier Jahren bezüglich der Religionsfreiheit und der Rechte der Bahá’í zu reagieren. Stattdessen hat sich die staatliche Verfolgung der Bahá’í nicht nur fortgesetzt, sondern verschlimmert, wodurch die Sicherheit der Gemeinschaft bedroht ist, ihren Mitgliedern grundlegende Bürgerrechte vorenthalten werden und die im Völkerrecht verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung, Gleichheit und Menschenwürde untergraben werden.

Die bevorstehende UPR, bei der Ägypten überprüft wird, bietet den Mitgliedstaaten eine wichtige Gelegenheit, die Menschenrechtsbilanz Ägyptens zu prüfen und ein Ende der diskriminierenden Praktiken gegen die ägyptische Bahá’í-Gemeinde zu fordern, indem sie direkte und klare Empfehlungen zu diesem Thema abgeben. Die Bahá’í-Gemeinde in Ägypten besteht seit 1868. Die ägyptischen Bahá’í sind loyale Bürger, deren Ziel es ist, in ihrem Land friedlich und als vollwertige Bürger zu leben und ihrem Land und ihren Mitbürgern in Ägypten zu dienen.

„Zahlreiche ägyptische Institutionen ziehen an einem Strang, um die Existenz der Bahá’í im täglichen Leben unerträglich zu machen, sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft, nicht zuletzt dadurch, dass sie ihnen den Zugang zu ihren grundlegenden Bürgerrechten im Land verwehren“, so Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.

„Die Bahá’í und die Bahá’í-Gemeinde auf diese Weise ins Visier zu nehmen, verweigert den Bahá’í ihre grundlegenden Menschenrechte. Es bedroht auch ihre Religionsfreiheit, die Ausübung der Lehren ihres Glaubens und das Recht, ein normales, menschenwürdiges Leben mit ihren Familien zu führen und ihren Lebensunterhalt auf der gleichen Grundlage wie andere zu verdienen. Die Bahá’í-Gemeinde in Ägypten und die internationale Bahá’í-Gemeinschaft haben sich seit vielen Jahren an die ägyptischen Behörden gewandt, um sicherzustellen, dass die Rechte der ägyptischen Bahá’í wiederhergestellt werden, und um mögliche Missverständnisse auszuräumen“, fügt Noltenius hinzu. „Verschiedene Beamte und Diplomaten versicherten, dass sie daran arbeiten, die Situation zu verbessern – aber diese Versprechen haben keine Ergebnisse gebracht, und die Situation hat sich nur noch verschlimmert.“

Im November beschrieb die BIC in einer Pressemitteilung die tiefgreifenden Auswirkungen dieser jahrzehntelangen Verfolgung auf die ägyptische Bahá’í-Gemeinde. Dazu gehören die auf dem Glauben basierende Diskriminierung, die sich auf das Recht auf Staatsbürgerschaft und Aufenthalt auswirkt, Familien auseinanderreißt und zu erzwungenen Trennungen führt; die Weigerung, Bahá’í-Ehen anzuerkennen, was zu erheblichen zivilrechtlichen Problemen führt; die Verweigerung des Grundrechts der Bahá’í, ihren Glauben frei zu praktizieren; die Diskriminierung, die Bahá’í am Zugang zu Bildungs- und Berufsmöglichkeiten hindert; und der Druck, sich von Bahá’í-Freunden und -Kollegen zu trennen, was die soziale und wirtschaftliche Instabilität innerhalb der Gemeinschaft verschärft.

Angesichts der bevorstehenden UPR-Sitzung in Ägypten ruft die Internationale Baha’i- Gemeinde die Mitgliedstaaten die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, der ägyptischen Regierung folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • Ermöglichen Sie den Bahá’í, ihre Religion frei zu bekunden und auszuüben, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen.
  • Ernennung einer offiziellen Stelle, die Eheschließungen und Scheidungen für alle Personen vornimmt, die in ihrem Personalausweis ein (-) als Religion angeben. Diese Stelle würde auch versuchen, die Fragen des Personenstandsrechts im Allgemeinen (wie Heirat, Scheidung und Erbschaft) für die Bahá’í zu klären.
  • Streichung der Namen von Bahá’í-Personen von den Überwachungslisten bei der Ankunft am Flughafen (ob Ägypter oder nicht).
  • Der Bahá’í-Gemeinde in den verschiedenen Regierungsbezirken bei Bedarf Land für Begräbnisse zur Verfügung stellen.

„Aufgrund der führenden Rolle Ägyptens in der Region und seiner wachsenden internationalen Beziehungen ist es nur angemessen, dass das Land im Bereich der Menschenrechte mit gutem Beispiel vorangeht und den Makel der Verfolgung der ägyptischen Bahá’í-Gemeinde beseitigt“, sagt Noltenius. „Die Befreiung der Bahá’í, damit sie ihr Leben leben können, kann ein bedeutender Schritt in diese Richtung sein und würde sich in die positiven Entwicklungen einfügen, die allgemein in der arabischen Region stattfinden, wo viele Länder sich auf die Förderung der Werte des Zusammenlebens und der Staatsbürgerschaft zubewegen und echte positive Schritte unternehmen, die Lob und Anerkennung verdienen.“

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