Europäische Union verhängt Sanktionen gegen Teile der iranischen Justiz wegen Menschenrechtsverletzungen – darunter die Verfolgung von Bahá’í

Brüssel, 23. April 2025 – Der Rat der Europäischen Union (EU) verhängt in seinem Beschluss 2025/774 Sanktionen und restriktive Maßnahmen gegen eine Reihe von Gerichten, Richtern und Gefängnissen im Iran. Diese Menschenrechtssanktionen werfen ein Schlaglicht auf die Rolle der Justizbehörden und Strafvollzugsanstalten bei der systematischen Verfolgung der Bahá’í im Iran.

Der Beschluss, der am 14. April 2025 vom Rat der EU, dem Organ, in dem die 27 Mitgliedstaaten der EU gemeinsam beraten, angenommen wurde, stellt eines der stärksten Mechanismen dar, die der EU zur Verfügung stehen, um eine solche Verurteilung zum Ausdruck zu bringen.

Der Beschluss belastet eine Reihe von Richtern des Revolutionsgerichts in Shiraz sowie der Berufungsgerichte in Teheran und Shiraz. Er richtet sich auch gegen das Zentralgefängnis von Shiraz (Adel-Abad-Gefängnis) und den Leiter der Abteilung für Schutz und Nachrichtendienst der Gefängnisse in Fars wegen der Verfolgung der Bahá’í. Alle diese Behörden und Institutionen spielten eine bedeutende Rolle, nicht nur bei der Verurteilung von Bahá’í zu jahrelanger willkürlicher Haft, sondern auch bei der Anordnung ihrer Hinrichtung in den ersten Jahren der Revolution.

„Die EU hat sich den Vereinten Nationen und anderen globalen Institutionen angeschlossen und die Verfolgung der Bahá’í im Iran in Form restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Unrecht gegen die Bahá’í begehen, unmissverständlich verurteilt“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.

Sowohl in Teheran als auch in Shiraz verurteilten die namentlich genannten und sanktionierten Richter eine große Anzahl von Bahá’í allein aufgrund ihres Glaubens zu harten Haftstrafen. Die Prozesse wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren und ohne jegliche Beweise für ein Fehlverhalten durchgeführt und stützten sich auf falsche Anschuldigungen, die darauf abzielten, die religiöse Identität zu unterdrücken und auszulöschen.

Ungerechte Gerichtsurteile gegen die Bahá’í sind keine Einzelfälle. Sie sind seit Jahrzehnten Teil eines systematischen Missbrauchs des Rechtssystems im ganzen Land, um dieBahá’í allein wegen ihres Glaubens zu unterdrücken und ihnen das Recht auf ein Leben als normale Bürger zu verweigern.

Die Entscheidung unterstreicht auch die Rolle der Gefängnisbehörden bei der Verfolgung der Bahá’í. Sie werden nicht nur ungerechtfertigt inhaftiert, sondern sind auch harten Haftbedingungen und mangelhaften sanitären Einrichtungenausgesetzt. Ihnen wird häufig eine angemessene medizinische Versorgung verweigert. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fälle, in denen Bahá’í-Frauen willkürlich inhaftiert und von ihren Säuglingen und Kleinkindern getrennt wurden.

„Die Sanktionierung von Gerichten und Richtern durch diesen EU-Beschluss wirft ein Schlaglicht auf die maßgebliche Rolle der iranischen Justiz bei der Institutionalisierung religiöser Diskriminierung“, sagt Noltenius. „Weit davon entfernt, unparteiische Schiedsrichter der Gerechtigkeit zu sein, sind diese Justizbeamten zu aktiven Wegbereitern einer repressiven Staatspolitik geworden, die sich gegen die Bahá’í aufgrund ihres Glaubens richtet. Wenn Gerichtsentscheidungen zur Inhaftierung, Enteignung oder Einschüchterung von Einzelpersonen aus keinem anderen Grund als ihrem Glauben führen, tun sie mehr als nur ungerechte Gesetze durchzusetzen – sie ermöglichen Diskriminierung unter dem Deckmantel eines Rechtsverfahrens und legitimieren den Verfolgungsapparat. Die Verurteilung durch die EU ist eine eindringliche Mahnung daran, dass Gerichte und Richter eine zentrale Rolle bei der Wahrung von Gerechtigkeit und Menschenrechten spielen sollten. Richter sollten die Hüter der Gerechtigkeit sein, doch im Iran haben ihre Urteile stattdessen zur Aufrechterhaltung institutionalisierter Unterdrückung beigetragen.“

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