UN-Experten thematisieren in beispielloser Intervention ägyptische Menschenrechtsverletzungen gegen die Bahá’í-Gemeinde

Berlin, 18. Juli 2025 – Elf Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen haben im April 2025 ein gemeinsames und beispielloses Anschuldigungsschreiben an die ägyptische Regierung gerichtet. Darin äußern sie ihre ernste Besorgnis über die anhaltende Diskriminierung der Bahá’i-Gemeinde in Ägypten.

Die UN-Experten, die sich mit Themen von der Religionsfreiheit bis zur Gleichberechtigung der Geschlechter befassen und den Auftrag haben, internationale Menschenrechtsstandards einzuhalten, verurteilten gemeinsam die anhaltende Diskriminierung der Bahá’í durch die ägyptische Regierung. Die Internationale Bahá’í-Gemeinde (BIC) hatte zuvor auf die schwerwiegenden und dauerhaften Auswirkungen hingewiesen, die die jahrzehntelange Verfolgung auf die Bahá’í-Gemeinde in Ägypten hervorruft.

Die unabhängigen Experten fordern die ägyptischen Behörden auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, und sprechen eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Bahá’í-Gemeinde an. Ägypten wies die Vorwürfe in einer Antwort vom 29. Mai 2025 zurück.

Die Verfolgung aufgrund des Glaubens beinhaltet die Verletzung des Rechts auf Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsgenehmigung, wodurch Familien durch Zwangstrennungen auseinandergerissen werden; die Weigerung des Staates, den Bahá’í die Eintragung ihrer Ehen zu gestatten, was wiederum erhebliche zivilrechtliche Hindernisse mit sich bringt; die Verweigerung des Grundrechts der Bahá’í, ihren Glauben frei auszuüben; Diskriminierung beim Zugang zu Bildung und Beschäftigungsmöglichkeiten; sowie Druck auf andere ägyptische Bürger, die Beziehungen zu Bahá’í-Freunden und -Kollegen abzubrechen, wodurch die soziale und wirtschaftliche Verwundbarkeit der Gemeinde verschärft wird.

Die UN-Experten stellten außerdem fest, dass die Vorfälle von Diskriminierung „ein Muster kontinuierlicher Diskriminierung der Bahá’í darstellen, das darauf abzielt, sie im öffentlichen Raum an den Rand zu drängen und sie an der Ausübung ihrer Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu hindern“, und fügten hinzu, dass „solche Maßnahmen daher möglicherweise gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Arabischen Republik Ägypten verstoßen“.

„Wir sind den Sonderberichterstattern und der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen dankbar, dass sie die anhaltende Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde in Ägypten aufgedeckt haben“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Es besorgt uns zutiefst, dass Ägypten die Bahá’í nach wie vor allein aufgrund ihres Glaubens verfolgt, während mehrere Länder in der Region bedeutende Schritte zur Förderung des Zusammenlebens und einer integrativen Staatsbürgerschaft unternehmen. Diese Realität steht in krassem Gegensatz zu Ägyptens erklärtem Bekenntnis zu Pluralismus und Menschenrechten. Wir fordern die ägyptischen Behörden eindringlich auf, alle Formen der Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde zu beenden und all ihre Bürger- und Menschenrechte zu achten und zu gewährleisten.“

Trotz der vielen Beispiele religiöser Verfolgung, die in dem Anschuldigungsschreiben aufgeführt wurden, behauptet die ägyptische Regierung in ihrer Antwort, dass die ägyptische Verfassung „absolute Glaubensfreiheit“ vorschreibe und dass sie „ihren Pflichten gegenüber ihren Bürgern in Übereinstimmung mit der Verfassung und der nationalen Gesetzgebung sowie allen menschenrechtlichen Abkommen, denen sie beigetreten ist, uneingeschränkt nachkomme“. Ägypten wies auch die Bedenken der UN-Mitgliedsstaaten bezüglich der Verletzung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit während der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) Anfang Juli zurück. Es nahm mehrere Empfehlungen nicht an, die auf die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen religiöse Minderheiten abzielten. Die ägyptischen Behörden behaupteten, dass solche Maßnahmen bereits durch bestehende Verfassungsgarantien umgesetzt würden.

„Die abweisende Reaktion der ägyptischen Regierung auf die Vorwürfe von elf hoch angesehenen UN-Menschenrechtsexperten und die Bedenken anderer UN-Mitgliedstaaten bei der jüngsten allgemeinen regelmäßigen Überprüfung zeigen, dass sich die ägyptischen Behörden nicht um die Lebensrealität einer gesamten Religionsgemeinschaft kümmern, die seit Jahrzehnten unter staatlich geförderter Verfolgung leidet“, so Noltenius. „Die ägyptische Regierung muss endlich einen Kurswechsel vollziehen. Sie könnte dies tun, indem sie die Bedenken der Experten und ihrer Kollegen auf der internationalen Bühne ernst nimmt und den Bahá’í jegliche Menschenrechte gewährt.“

Hintergrund: Eine wichtige Intervention im Namen der ägyptischen Bahá’í

  • In dem Schreiben werden mehrere Schlüsselbereiche genannt, in denen die Bahá’í in Ägypten schwerwiegenden Einschränkungen ausgesetzt sind. Dazu gehören die Beschlagnahmung von Bahá’í-Eigentum, wie z. B. Friedhöfen, und die Weigerung der Regierung, neue Begräbnisstätten zuzuweisen. In ihrer Antwort auf die Mitteilung erklärte die ägyptische Regierung, dass der Staat die Verfahren für die Einrichtung von Friedhöfen für alle Personen regelt, unabhängig davon, ob sie einer der monotheistischen Religionen angehören, sofern die erforderlichen rechtlichen Verfahren eingehalten werden und die Menschenwürde der Verstorbenen geachtet wird. Die Bahá’í-Gemeinde hat jedoch wiederholt um die Zuweisung zusätzlicher Bestattungsflächen gebeten, da der einzige für sie vorgesehene Friedhof nahezu ausgelastet ist. Regierungsbeamte haben diese Anträge abgelehnt und sogar eine Stellungnahme der religiösen Autoritäten von Al-Azhar eingeholt, die verordneten, dass „es nicht zulässig ist, ein Grundstück für die Beisetzung der Toten für diejenigen zuzuweisen, die einen Bindestrich (-) oder eine andere Bezeichnung tragen (…)“.
  • Weitere Bedenken betrafen die Verwendung eines Bindestrichs (-) im obligatorischen Religionsfeld auf den nationalen Personalausweisen für Bahá’í, der als weit verbreitetes Ausgrenzungsinstrument dient und den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge und anderen wichtigen Dienstleistungen erheblich behindert. In dem Schreiben wird auch auf die zunehmende Überwachung und die verstärkte Schikanierung der Bahá’í in den letzten Jahren hingewiesen, wobei festgestellt wird, dass mehrere Bahá’í auf Überwachungslisten von Flughäfen gesetzt und die sozialen und humanitären Projekte der Gemeinde gewaltsam beendet worden sind. Selbst Freunde und Kollegen der Bahá’í wurden Berichten zufolge von Sicherheitsbeamten unter Druck gesetzt, ihre Beziehungen zu Mitgliedern der Gemeinschaft abzubrechen, wodurch sie weiter isoliert und die Behörden in diese Ausgrenzung verwickelt wurden. Die ägyptische Regierung ging auf keinen der Vorwürfe bezüglich der Überwachung oder Belästigung der Bahá’í ein und erklärte lediglich, dass ein Bindestrich oder ein Leerzeichen im Feld für die Religionszugehörigkeit im Personalausweis dazu beiträgt, Diskriminierung zu verhindern.
  • In dem Schreiben wurde auch auf erhebliche Hindernisse bei der Registrierung von Bahá’í-Ehen hingewiesen, die wiederum eine Kaskade von generationsübergreifenden juristischen und gesellschaftlichen Beeinträchtigungen auslösen. Dazu gehören das Risiko der Staatenlosigkeit, die Enterbung, die Verweigerung von Geburtsurkunden und der Verlust von Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsrechten für die Kinder von Bahá’í-Paaren sowie der eingeschränkte Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. In vielen Fällen wird Frauen und Kindern der Zugang zu Leistungen wie der Versicherung des Ehemannes oder zum Erbe verwehrt.
  • In ihrer Antwort wies die ägyptische Regierung alle Vorwürfe zurück und erklärte, dass das ägyptische Rechtssystem den Grundsatz der Neutralität der Staatsbürgerschaft unabhängig von Religion oder Weltanschauung hochhält. Sie behauptete ferner, dass das ägyptische Recht keine Bestimmung enthalte, die die Kinder von Bahá’í-Bürgern daran hindere, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, und versicherte, dass alle Bürger und Einwohner Ägyptens in den Genuss grundlegender Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsfürsorge und Beschäftigung kämen, ohne Diskriminierung aufgrund der Religion oder anderer Faktoren. Diese Antwort spiegelt die mangelnde Bereitschaft der Behörden wider, die Verantwortung anzuerkennen oder ein echtes Engagement zu zeigen, um die derzeitige Situation zu verbessern.
  • Die UN-Experten äußerten sich auch besorgt über die willkürliche Inhaftierung von Omid Seioshanseian, einem hochrangigen Bahá’í-Vertreter und türkischen Staatsangehörigen, der im Dezember 2024 Ägypten besuchte. Er wurde am internationalen Flughafen von Kairo festgenommen, wo ihm Handschellen angelegt, die Augen verbunden und er von der Staatssicherheitsbehörde körperlich misshandelt wurde. Während des Verhörs wurde Herrn Seioshanseian gesagt, dass der Bahá’í-Glaube in Ägypten illegal sei und dass er gegen das Gesetz verstoßen habe, als er sich während seines Besuchs mit Bahá’í traf. Die ägyptische Regierung behauptete, der Staat halte sich strikt an die Garantien für ein faires Verfahren und nehme keine willkürlichen Inhaftierungen vor, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Standards.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

  • Saba Haddad, Vertreterin, Genf, shaddad@bic.org, +41783082219 (Englisch & Arabisch)
  • Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland, Berlin, bfa@bahai.de, +49 30 28 87 71 83 (Deutsch)
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