Sechs Bahá’í-Frauen im Iran stehen unmittelbar vor ihrer Inhaftierung für langjährige Haftstrafen

Auch Mütter unter den unschuldig Verurteilten – Aufdeckung der verschärften Kampagne der Islamischen Republik gegen Bahá’í-Frauen

Berlin, 17. September 2025 – Sechs Bahá’í-Frauen in Hamadan im Westen des Iran, die zu insgesamt 39 Jahren Haft verurteilt wurden, stehen unmittelbar vor ihrer Inhaftierung. Sie wurden wegen ihres Bekenntnisses zur Bahá’í-Religion angeklagt und verurteilt. 

Bei den sechs Frauen handelt es sich um Zarrindokht Ahadzadeh, Farideh Ayyoubi, Noura Ayyoubi, Neda Mohebbi, Jaleh Rezaie und Atefeh Zahedi. Zwei der Frauen, Atefeh und Neda, haben Kinder im Alter von unter fünf Jahren.

Die Verhaftungen folgen auf eine gemeinsame Erklärung von 18 Experten der Vereinten Nationen, die Alarm wegen der „systematischen Verfolgung von Bahá’í-Frauen“ schlugen, auf die „Zunahme“ dieser Menschenrechtsverletzungen hinwiesen und „Verhaftungen, Vorladungen zu Verhören, Verschleppungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmung von persönlichem Eigentum, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und anhaltende Freiheitsberaubungen“ anprangerten. Die Experten sagten, dass Bahá’í-Frauen im Iran einer unverhältnismäßigen Verfolgung und intersektionalen Diskriminierung ausgesetzt sind – sowohl als Angehörige der größten nicht-muslimischen religiösen Minderheit im Iran als auch als Frauen.

Über 125 europäische Parlamentarier schlossen sich kurz darauf an, um die Verfolgung von Bahá’í-Frauen durch den Iran zu verurteilen.

Die neuen Urteile kommen folgen unmittelbar auf den neuesten Bericht des UN-Generalsekretärs Antonio Gueterres, dem ranghöchsten Beamten innerhalb der Vereinten Nationen, der die Diskriminierung der Bahá’í durch die iranische Regierung, einschließlich der Diskriminierung von Bahá’í-Frauen, verurteilte.

Die skandalösen und exzessiven Haftstrafen, die aufgrund lächerlicher Anschuldigungen wie „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde“ verhängt wurden, spiegeln eine sich verschärfende Verfolgungskampagne wider.

„Frauen in Iran sind der Schlüssel dazu, dass das Land zu einer aufblühenden Nation wird“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Doch anstatt seine Frauen zu fördern und zu stärken, sperrt die iranische Regierung sie ins Gefängnis und verfolgt sie, in diesem Fall nicht nur als Frauen, sondern auch als Bahá’í.“

„Bahá’í-Frauen im Iran sind vielfältigen Formen der Diskriminierung ausgesetzt. Diese sechs Frauen in Hamadan, die Kinder und Familien haben, werden nur wegen ihres Glaubens viele Jahre im Gefängnis verbringen. Die iranische Regierung sollte für diese schwerwiegenden Anfeindungen und Grausamkeiten zur Rechenschaft gezogen werden“, fügt Noltenius hinzu.

Die sechs Bahá’í-Frauen wurden erstmals im November 2023 verhaftet, 31 Tage lang in Einzelhaft gehalten, was gegen internationales Recht verstößt, und zu langwierigen Verhören gezwungen, ohne Zugang zu Anwälten oder ihren Familien. Im April 2024 wurden sie für schuldig befunden und verurteilt – woraufhin die Frauen gegen die Urteile Berufung einlegten.

Die Anwälte der Frauen legten Berufung ein, die jedoch im August von der 11. Kammer des Berufungsgerichts von Hamadan abgelehnt wurde. Das Gericht wies alle Einwände gegen die Schuldsprüche der erstinstanzlichen Urteile zurück. In seiner Urteilsbegründung wies das Gericht die Einwände der Frauen und ihrer Anwälte zurück und ordnete sogar die Vernichtung der religiösen Schriften der Bahá’í an, die sich im Besitz der Frauen befanden.

Diese Urteile folgen auf die im letzten Monat veröffentlichten Nachrichten über eine schockierende Reihe von „Beschlagnahmungen per SMS” in Isfahan, im Zentrum Irans. Dabei berief sich eine von Oberstem Führer Ali Khamenei kontrollierte Behörde auf einen Artikel der iranischen Verfassung und missbrauchte diesen, um das gesamte Vermögen von mehr als 20 Bahá’í-Familien zu beschlagnahmen.

Einzelheiten zu den Anklagen und Urteilen gegen die sechs Frauen

  • Neda Mohebbi – insgesamt 7 Jahre und 8 Monate, davon 3 Jahre auf Bewährung; 2 Jahre und 8 Monate wegen „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde” und 5 Jahre wegen „Propaganda gegen das Regime”.
  • Zarrindokht Ahadzadeh – insgesamt 6 Jahre und 3 Monate, davon 2 Jahre auf Bewährung; 2 Jahre und 8 Monate wegen „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde” und 3 Jahre und 7 Monate wegen „Propaganda gegen das Regime”.
  • Farideh Ayyoubi – insgesamt 6 Jahre und 3 Monate, davon 2 Jahre auf Bewährung; 2 Jahre und 8 Monate wegen „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde” und 3 Jahre und 7 Monate wegen „Propaganda gegen das Regime”.
  • Noura Ayyoubi – insgesamt 6 Jahre und 3 Monate, davon 2 Jahre auf Bewährung; 2 Jahre und 8 Monate wegen „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde” und 3 Jahre und 7 Monate wegen „Propaganda gegen das Regime”.
  • Jaleh Rezaie – insgesamt 6 Jahre und 3 Monate, davon 2 Jahre auf Bewährung; 2 Jahre und 8 Monate wegen „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde” und 3 Jahre und 7 Monate wegen „Propaganda gegen das Regime”.
  • Atefeh Zahedi – insgesamt 6 Jahre und 3 Monate mit 2 Jahren auf Bewährung; 2 Jahre und 8 Monate wegen „Mitgliedschaft in der Bahá’í-Gemeinde” und 3 Jahre und 7 Monate wegen „Propaganda gegen das Regime”.

Hintergrund

  • Bahá’í im Iran sind willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen, physischer und psychischer Misshandlung, Verschleppungen, Zwangsschließungen von Unternehmen, Beschlagnahmung und Zerstörung von Eigentum, einschließlich Friedhöfen, Hausdurchsuchungen und Hassreden von Beamten, Geistlichen und staatlichen Medien ausgesetzt.
  • Anfang dieses Jahres berichtete auch die UN-Untersuchungsmission über die unverhältnismäßige Verfolgung von Bahá’í-Frauen seit dem Aufstand von 2022, während der ehemalige Sonderberichterstatter für den Iran, Javaid Rehman, 2024 zu dem Schluss kam, dass die Verfolgung mit „genozidaler Absicht“ durchgeführt wurde.
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