Justiz von Isfahan beschlagnahmt und enteignet Vermögenswerte von Bahá’í

Berlin, 15. Oktober 2025 – Drei Justizbeamte in der iranischen Provinz Isfahan haben Beschlagnahmungsbefehle gegen mehrere Bahá’í erlassen, denen dadurch der katastrophale Verlust von Produktionsgütern, einschließlich einer Pistazienfarm droht. Der Oberste Richter von Isfahan, Asadollah Jafari, Richter Morteza Barati und Mehdi Bagheri haben bereits zuvor Anti-Bahá’í-Äußerungen getätigt, und zwei von ihnen stehen wegen Menschenrechtsverletzungen unter Sanktionen der Europäischen Union.

„Bürger nur wegen ihres Glaubens ihrer Lebensgrundlage zu berauben, für die sie jahrzehntelang gearbeitet haben, ist im Klartext staatlich gelenkter Diebstahl“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Wenn eine Regierung sich anmaßt, Menschen wegen ihres Glaubens unrechtmäßig den Lebensunterhalt zu entziehen, bedeutet das im Grunde, sie zu berauben. Hinzu kommt der allgemeine wirtschaftliche Druck, dem alle Iraner ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um nicht weniger als einen Versuch, die gesamte Bahá’í-Gemeinde wirtschaftlich zu strangulieren und in die Armut zu treiben, so dass sie nicht einmal das Nötigste zum Leben hat.“

Artikel 49 der iranischen Verfassung, der die Staatsgewalt ermächtigt, unrechtmäßig erworbenes Eigentum zu beschlagnahmen, wird in diesem Fall von den Behörden pervertiert, indem er die Beschlagnahme legitimer und produktiver Wirtschaftsgüter ohne Beweise oder ein ordnungsgemäßes Verfahren rechtfertigen soll. Im August berichtete die Bahá’í-Gemeinde, dass über 20 weitere Bahá’í, ebenfalls in Isfahan, bedroht sind, ihr gesamtes Hab und Gut auf  dieselbe Weise zu verlieren. Die Anwendung von Artikel 49 durch die Justiz von Isfahan entlarvt ihre systematische Kampagne zur Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde durch Enteignung und wirtschaftlichen Druck.

Die jüngsten Beschlagnahmungen wurden von Richter Morteza Barati vom Revolutionsgericht in Isfahan angeordnet,der von der Europäischen Union (EU) wegen seiner Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen sanktioniert wurde. Barati hatte zuvor seine Absicht bekundet, allen Bahá’í in Isfahan ihre Habseligkeiten zu „entziehen“ und gedroht: „Wenn das [Artikel 49] Gericht einberufen wird, werden wir euer Leben ruinieren.“

Ein Justizbeamter namens Mehdi Bagheri ist ebenfalls in die aktuellen Fälle verwickelt. Über mehrere Monate und bei mehreren Gelegenheiten hat er mehreren Bahá’í den Zugang zum Obersten Richter verweigert und sie daran gehindert, in ihren Fällen Berufung einzulegen. Herr Bagheri hat wiederholt Äußerungen getätigt, in denen er behauptete, dass „die abtrünnige Bahá‘í-Sekte aus Großbritannien und dem Zionismus stammt“ – lächerliche Aussagen, die dennoch eine Form der Hassrede sind, die seit Jahrzehnten von der Islamischen Republik gegen die Bahá’í propagiert wird. Er erklärte weiter, dass es aus diesem Grund „keine Rechtfertigung für Bahá’í gibt, persönliche Treffen mit dem Obersten Richter abzuhalten.“

Auch der Oberste Richter von Isfahan, Asadollah Jafari, wurde von der EU wegen Menschenrechtsverletzungen mit Sanktionen belegt. Dadurch erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass die ungerechten Beschlüsse dieser Justizbeamten in den aktuellen Beschlagnahmefällen aufgehoben werden.

Das Verhalten dieser Justizbeamten spiegelt eine allgemeine Kultur der Ermessensfreiheit und Straflosigkeit wider, wenn sie gegen Bahá’í vorgehen. Die Führung der Islamischen Republik fördert dieses harte Vorgehen, wodurch es immer wieder zu extremen Unterdrückungs- und Verfolgungsaktionen kommt, für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird.

Die Bahá’í in Isfahan schöpfen den gesamten Rechtsweg aus, um die Beschlagnahmungen rückgängig zu machen, und die Büros des Präsidenten, des Justizministeriums und der iranischen Justiz haben jeweils erklärt, dass sie den Unregelmäßigkeiten in diesen Fällen nachgehen werden. Es besteht jedoch weiterhin die Befürchtung, dass das Gerichtsverfahren in Isfahan willkürlich und undurchsichtig und ohne ordnungsgemäßes Verfahren geführt wird, wobei auch die Anwälte der Bahá’i daran gehindert werden, Zugang zu Fallakten oder Informationen zu erhalten.

Die Beschlagnahmung nach Artikel 49 wird von einer speziellen Abteilung der Revolutionsgerichte angeordnet, die dem Exekutivhauptquartier des Befehls von Imam Khomeini (EIKO oder Setad) untersteht, die Vermögenswerte identifiziert und beschlagnahmt, die als auf illegale Weise erworben gelten, und sie an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt. Wenn keine Eigentümer identifiziert werden, fallen die Grundstücke an den Staat zurück, woraufhin sie der Person des Obersten Führers durch das EIKO-Organ zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass konfisziertes Bahá’í-Vermögen an Einrichtungen weitergeleitet wird, die der direkten Autorität des Obersten Führers unterstehen.

Dieselbe Justiz in Isfahan verhängte auch unabhängig von Artikel 49 erst kürzlich grausame und schwere Strafen gegen Bahá’í, darunter Haftstrafen von insgesamt 90 Jahren, die gegen 10 Bahá’í-Frauen verhängt wurden.

„Die iranischen Behörden verdeutlichen, dass ihre einzige Rechtfertigung für die Verfolgung der Bahá’í im Iran, von Verhaftungen und Inhaftierungen bis hin zur wirtschaftlichen Strangulierung, ihr Glaube ist und nichts weiter“, so Noltenius. „Ihre wahren Absichten sind für die Welt offenkundig. Die Geschichte wird zweifellos ihr Urteil über die Grausamkeit fällen, die der iranischen Bahá’í-Gemeinde angetan wird.“

„Doch bereits heute müssen diese Taten aufhören und den Bahá’í muss endlich erlaubt werden, als gleichberechtigte Bürger zu leben und zu arbeiten. Die iranische Regierung, die für das Wohlergehen aller ihrer Bürger verantwortlich ist, muss den Bahá’í versichern, dass ihr Leben und ihr Eigentum geschützt werden und dass alle Vermögenswerte, die den Bahá’í zu Unrecht entzogen wurden, zurückgegeben werden“, fügte er hinzu.

Hintergrund

Einzelheiten über die betroffenen Bahá’í – und die von den Behörden ins Visier genommenen Immobilien – werden von der Internationalen Bahá’í-Gemeinde zurückgehalten, um ihre Sicherheit zu schützen, während sie gegen die Beschlagnahmeanordnungen Berufung einlegen.

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