UN-Resolution verurteilt die „kumulativen“ Auswirkungen der Verfolgung der Bahá’í und kritisiert Irans Menschenrechtsbilanz

Berlin, 25. November 2025 – In einer aktuellen Resolution des Dritten Ausschusses der UN-Generalversammlung hat diese die Menschenrechtsbilanz der iranischen Regierung scharf verurteilt und die internationale Aufmerksamkeit erneut auf das Schicksal religiöser Minderheiten gelenkt – insbesondere auf die Bahá’í-Gemeinschaft, die größte nichtmuslimische Minderheit des Landes.

Die mit 79 Stimmen – zwei mehr als im Vorjahr – verabschiedete Resolution weist auf einen „anhaltenden Anstieg und die kumulativen Auswirkungen langjähriger Verfolgung“ gegen zahlreiche anerkannte und nicht anerkannte religiöse Minderheiten hin. Genannt werden „insbesondere die Bahá’í“, aber auch Christen, Gonabadi-Derwische, Juden, Sufi und sunnitische Muslime, Yarsanis und Zoroastrier. Laut Resolution sind diese Gruppen verstärkten Angriffen, Schikanen und gezielten Übergriffen ausgesetzt, wobei Frauen und Mädchen religiöser Minderheiten „besonders gefährdet“ seien.

„Wir sind dankbar, dass der Dritte Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut die Islamische Republik für ihre systematische Verfolgung der Bahá’í im Iran, die nun seit fast 50 Jahren andauert, verurteilt hat“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. Sie erklärt, dass die besondere Stärke dieser Resolution in der „Hervorhebung der langfristigen Auswirkungen von über vier Jahrzehnten Verfolgung“ liegt und es für die internationale Gemeinschaft  essentiell sei, “das erschütternde menschliche Leid zu begreifen, das durch die repressive Politik der iranischen Regierung entsteht.“

Noltenius betonte weiter: „Wir hoffen weiterhin, dass der Iran dem Aufruf folgen wird, die Menschenrechte all seiner Bürger zu achten, einschließlich der Bahá’í, die lange genug gelitten haben.“

Die Resolution wirft der iranischen Regierung systematische Repression aufgrund religiöser Identität vor. Sie verweist auf Berichte über Verschwindenlassen, willkürliche Festnahmen ohne rechtmäßiges Verfahren und unverhältnismäßige Haftstrafen. Dokumentiert werden zudem die Beschlagnahmung von Eigentum, die Zerstörung von Häusern und Geschäften sowie die Festnahme prominenter und älterer Gemeindemitglieder. Die Generalversammlung fordert die Islamische Republik erneut auf, diese Praktiken zu beenden, “die Überwachung von Menschen wegen ihrer religiösen Identität einzustellen, alle aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit inhaftierten Personen freizulassen und die Schändung von Friedhöfen zu unterlassen.”

Vor der Abstimmung erklärte Brasilien: „Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Rechte aller religiösen Minderheiten, einschließlich der Bahá’í, ihren Glauben frei und ohne Diskriminierung auszuüben.“ Das Vereinigte Königreich äußerte „tiefe Besorgnis über die Unterdrückung der Religions- und Glaubensfreiheit in Iran“, insbesondere angesichts staatlich verbundener Medien, die Anfeindungen und Anstiftung gegen religiöse Minderheiten – vor allem Bahá’í, aber auch Christen – verstärkten. „Wir stehen hinter dem Recht dieser Gemeinschaften, ihren Glauben frei und ohne staatliche Einmischung zu praktizieren“, erklärte die britische Delegation.

Die  Resolution weist des weiteren auf die Artikel 499 bis und 500 bis des iranischen Strafgesetzbuchs hin, die nichtmuslimische religiöse Ausdrucksformen kriminalisieren. Bereits die Resolution des Vorjahres hatte diese neuen Bestimmungen hervorgehoben, als ein Beispiel für die anhaltenden strukturellen Menschenrechtsbedenken der UN-Generalversammlung hinsichtlich der Haltung der iranischen Regierung gegenüber religiösen Minderheiten.

Die fortgesetzte Anwendung dieser Paragrafen habe „Diskriminierung und Gewalt erheblich verschärft“, heißt es weiter. Dadurch erhielten die Behörden freie Hand, Bahá’í und andere Minderheiten auf unbegründeten Vorwürfen hin festzunehmen. Parallel dazu habe sich die wirtschaftliche Unterdrückung verstärkt – unter anderem durch “die Schließung, Zerstörung oder Beschlagnahmung von Geschäften, Grundstücken und Eigentum, den Entzug von Lizenzen sowie die Beschäftigungsverbote im öffentlichen und privaten Sektor.”

Ein weiteres Kernanliegen ist die Diskriminierung im Bildungswesen. Die Resolution fordert den Iran auf, „alle Formen der Diskriminierung rechtlich und praktisch zu beseitigen, einschließlich der Verweigerung oder Einschränkung des Zugangs zu Bildung für Bahá’í und andere religiöse Minderheiten.” Dies knüpft an jahrzehntelange systematische Ausschlüsse von Bahá’í-Studierenden aus Universitäten und beruflichen Laufbahnen an.

Jüngste Entwicklungen im Iran verstärken diese Sorgen. So wurden im Oktober zehn Bahá’í-Frauen in Isfahan zu insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt, weil sie Bildungs- und Kulturaktivitäten organisiert hatten. Unabhängige UN-Experten kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung anhaltende Hausdurchsuchungen, Reiseverbote und lange Haftstrafen gegen Bahá’í-Frauen und bezeichneten diese Maßnahmen als fortgesetztes Muster gezielter Diskriminierung.

Auch Menschenrechtsorganisationen wie das Abdorrahman Boroumand Center und Human Rights Watch dokumentieren ein breites Spektrum an Menschenrechtsverletzungen – von Hinrichtungen und Inhaftierungen bis zu wirtschaftlicher, kultureller und bildungsbezogener Ausgrenzung. Human Rights Watch wertete die 45-jährige Kampagne gegen Bahá’í als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 

Schließlich fordert die Resolution den Iran erneut auf, seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht nachzukommen und die „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ für alle Bürger zu gewährleisten. Sie macht deutlich, dass die Lage der Bahá’í und anderer Minderheiten Teil eines umfassenderen Repressionsmusters ist, welches die gesamte Gesellschaft betrifft.

Mit dieser neuen Entscheidung erhöht die Generalversammlung den Druck auf den Iran, echte Reformen einzuleiten und die über Jahrzehnte dokumentierten systematischen Verstöße zu beenden. Die abschließende Plenarabstimmung über die Resolution wird im Dezember stattfinden.

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