Drei neue Berichte der Vereinten Nationen: Bahá’í in Ägypten wird von Regierungs- und Religionsbehörden das Recht auf Eheschließung, Bestattung und Rechtspersönlichkeit verweigert

Berlin, 23. Februar 2026 – Die „anhaltende und systematische Diskriminierung“ der Bahá’í in Ägypten wurde in drei Berichten der Vereinten Nationen aufgedeckt, die alle in diesem Monat veröffentlicht wurden. Darin kritisieren UN-Experten sowohl staatliche als auch religiöse Behörden Ägyptens dafür, die Bahá’í seit Jahrzehnten zu verfolgen, und fordern die ägyptische Regierung auf, ihre Rechte zu achten.

Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland, begrüßt die Berichte. Er erklärt: „Drei gleichzeitig veröffentlichte UN-Berichte, die die schweren Ungerechtigkeiten gegen die Bahá’í in Ägypten aufdecken und verurteilen, zeigen, dass sich diese Verfolgung verschärft hat und die Gemeinde an einen kritischen Punkt gedrängt wurde.“

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, dokumentiert in seinem Bericht die „anhaltende und systematische Diskriminierung der Bahá’í-Minderheit in Ägypten“ und fordert, dass diese unverzüglich beendet wird. Obwohl die ägyptische Verfassung Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert, werde den Bahá’í „die offizielle Anerkennung als Personen vor dem Gesetz verweigert“. Die Intervention folgt auf eine erneute Eskalation der seit Jahrzehnten bestehenden Verfolgung durch diskriminierende Maßnahmen und Praktiken – ein Hinweis auf die Dringlichkeit von Reformen.

Türk stellt fest, dass Bahá’í aufgrund ihres fehlenden Rechtsstatus und mangelnder Schutzmaßnahmen daran gehindert werden, ihre Ehen registrieren zu lassen, am kulturellen Leben ihrer Gemeinschaft teilzunehmen und weitere grundlegende Rechte wahrzunehmen.

In der Vergangenheit versuchten Bahá’í, im Ausland zivile Ehen einzugehen, um in Ägypten als verheiratet anerkannt zu werden. Doch das Innenministerium erließ eine Verordnung, die Bahá’í daran hindert, solche Ehen beglaubigen zu lassen. Das Justizministerium empfahl später, den Familienstand gerichtlich ändern zu lassen – was einige Jahre lang möglich war. Seit 2022 blockiert jedoch das Innenministerium diese Verfahren, und bereits anerkannte Eheschließungen wurden bei der Erneuerung von Ausweisen wieder auf „ledig“ zurückgesetzt.

Die menschlichen Folgen dieser Verfolgung sind gravierend. So wurde dem Kind eines Bahá’í-Mannes, der mit einer Nicht-Bahá’í verheiratet ist, aufgrund des Glaubens seines Vaters der Schulbesuch an mehreren Schulen verweigert. Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern droht die Abschiebung und damit die Trennung von ihren Kindern, weil ihr als Bahá’í die ägyptische Staatsbürgerschaft verweigert wird – obwohl sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Auch die UN-Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit, Nazila Ghanea, sowie der UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen, Nicolas Levrat, weisen in ihren Berichten auf die Lage der Bahá’í in Ägypten hin.

Ghanea hebt hervor, dass der Bahá’í-Glaube seit einem Präsidialdekret von Gamal Abdel Nasser aus dem Jahr 1960 verboten ist. Seitdem können Bahá’í kein Friedhofsland erwerben und keine öffentlichen Grundstücke nutzen. Dies zwingt sie dazu, ihre Verstorbenen aufrecht in überfüllten Gräbern eines historischen Bahá’í-Friedhofs zu bestatten.

Levrat betont, dass Bahá’í ihre Religion in offiziellen Dokumenten nicht angeben dürfen – ein Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Ägypten ratifiziert hat. Die Diskriminierung müsse „entschieden verurteilt und unverzüglich beendet werden“.

Noltenius fordert die internationale Gemeinschaft auf, Solidarität zu zeigen: „Wenn mehrere UN-Beamte und -Experten gleichzeitig die Notlage der ägyptischen Bahá’í anerkennen, bedeutet dies, dass es für die ägyptischen Behörden an der Zeit ist, sich nicht länger reaktionären religiösen Kräften zu beugen, sondern stattdessen alle diskriminierenden Gesetze und Maßnahmen aufzuheben. Mehrere Länder der Region machen bereits Fortschritte hin zu einem geeinteren Zusammenleben und inklusiverer Staatsbürgerschaft.“

Auch die Verhöre und Verhaftungen von Bahá’í durch Sicherheitskräfte haben in letzter Zeit zugenommen. Ghanea verweist außerdem auf Fatwas der Al-Azhar-Universität, die den Bahá’í die Nutzung öffentlicher Friedhöfe untersagen und ihre gesellschaftliche Marginalisierung festigen. Im April 2025 veröffentlichten elf UN-Experten einen Brief, in dem sie die Verfolgung der Bahá’í detailliert darlegten. Die ägyptische Regierung wies die Vorwürfe zurück – eine Zurückweisung, die durch die Erfahrungen der Gemeinschaft widerlegt wird.

„Alle drei UN-Berichte sind eine deutliche Mahnung an die ägyptischen Behörden“, sagt Noltenius. „Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf, die Empfehlungen des Hohen Kommissars und der Sonderberichterstatter zu unterstützen und Ägypten an seine menschenrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.“ Er fügt hinzu, dass die Behörden ihre Überwachungstaktiken und Einschüchterungsversuche einstellen müssen, die Angst innerhalb der Bahá’í-Gemeinde und ihres Umfelds schüren.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland, bfa@bahai.de, +49 30 28 87 71 83.

Hier finden Sie eine englischsprachige und eine arabischsprachige Pressemitteilung der Bahai International Community.

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