Junger Bahá’í im Iran Folter, Scheinhinrichtungen und akuter Gefahr ausgesetzt

Berlin, 24. März 2026 – Der in Kerman inhaftierte junge Bahá’í Peyvand Naimi ist nach zwei Scheinhinrichtungen, schwerer Folter und anhaltenden Verhören in akuter Lebensgefahr. Die iranischen Behörden versuchen, ihn zu einem Geständnis für Verbrechen zu zwingen, die er nicht begangen hat. Scheinhinrichtungen gelten als schwere Form psychischer Folter und verstoßen gegen das Völkerrecht. Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt dokumentiert, dass im Iran Folter, Verhöre und Scheinhinrichtungen eingesetzt werden, um falsche Geständnisse zu erzwingen.

„Peyvand Naimi wird gefoltert und muss sogar Scheinhinrichtungen über sich ergehen lassen, die auf falsche Geständnisse abzielen“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í‑Gemeinde in Deutschland. „Es gibt nur einen Grund für diese grausame Behandlung: dass Peyvand ein Bahá’í ist.“

Peyvand wurde am 8. Januar unter der falschen Anschuldigung festgenommen, während der Proteste Unruhen angezettelt zu haben. Er kam in ein Haftzentrum der Revolutionsgarden (IRGC), das für Misshandlungen berüchtigt ist. Unter Gewalt wurde er zu einem Geständnis gezwungen, das am 1. Februar im Staatsfernsehen ausgestrahlt wurde. Ein Prozess fand bis heute nicht statt, Beweise wurden nicht vorgelegt.

Während viele politische Gefangene zuletzt freikamen, bleibt Naimi – wie zahlreiche andere Bahá’í – weiterhin in Haft. Seit 1979 macht die iranische Regierung die Bahá’í in Krisenzeiten systematisch zu Sündenböcken und verbreitet gezielt Falschinformationen über sie.

Am 28. Februar beschuldigten die Behörden Naimi, am Tod von drei Basij-Sicherheitskräften beteiligt gewesen zu sein – obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits in Haft war. Zudem wurde ihm vorgeworfen, den Tod des ehemaligen Obersten Führers Ali Khamenei gefeiert zu haben, obwohl er als Gefangener keinen Zugang zu Nachrichten hatte. Seine Familie fürchtet, dass diese konstruierten Vorwürfe genutzt werden könnten, um eine Hinrichtung zu rechtfertigen.

Ab Mitte März war Naimi zehn Tage lang schwerer Folter, Schlafentzug sowie dem Entzug von Nahrung und Wasser ausgesetzt. Er wurde gefesselt, geschlagen, beleidigt und mehrfach Scheinhinrichtungen unterzogen. 

Ein Verwandter berichtet, seine körperliche und psychische Verfassung breche zusammen; bei kurzen Familienbesuchen sei er aufgrund des extremen psychischen Drucks „in Tränen ausgebrochen“. Nach der ersten Scheinhinrichtung habe Peyvand seiner Familie erzählt, er habe sich geweigert zu gestehen, so der Verwandte. Er sei „sichtbar traumatisiert und verstört“ gewesen, als er den zweiten Vorfall beschrieb, der so weit eskalierte, dass ihm „der Hocker fast unter den Füßen weggetreten wurde“, fügte der Verwandte hinzu, doch er beharre weiterhin auf seiner Unschuld.

Noltenius warnt: „Die brutale Behandlung von Peyvand zeigt, dass die iranische Regierung bei der Schikanierung der Bahá’í-Gemeinde vor nichts zurückschreckt. Die internationale Gemeinschaft muss unverzüglich handeln und darauf bestehen, dass der Iran seine unsinnigen Angriffe auf die Bahá’í umgehend einstellt.“

Derzeit sitzt Peyvand in Einzelhaft im Gefängnis von Kerman. Er leidet unter anhaltenden Augenzuckungen und Magen-Darm-Beschwerden, erhält jedoch keinerlei medizinische Versorgung.

Hintergrund: Chronologie der Ereignisse

  • 28. Februar: Peyvand Naimi wird aus dem Gefängnishof erneut ins IRGC-Haftzentrum gebracht, in Einzelhaft gesteckt und später zurückverlegt – dort finden die Scheinhinrichtungen statt.
  • Die Agenten behaupten, er habe den Tod Ali Khameneis gefeiert; seine Familie wird informiert, er werde dafür bestraft.
  • Anschuldigung eines Angriffs auf Basij-Kräfte am Abend des 8. Januar – obwohl Peyvand bereits am Morgen desselben Tages festgenommen wurde.
  • 7. März: In einem kurzen Telefonat berichtet Peyvand, er werde erneut unter Druck gesetzt, ein falsches Geständnis abzulegen, lehne dies aber ab.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland unter bfa@bahai.de oder +49 30 28 87 71 83.

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