Willkürliche Inhaftierung und drohende Abschiebung: Bahá’í in Katar erneut unter Druck

Berlin, 24. April 2026 – Herr Moin Yeganeh, ein in Katar lebender Bahá’í, wurde inhaftiert, bis über seine mögliche Abschiebung aus dem Land entschieden wird.

Der 55-jährige Herr Yeganeh hat kein Verbrechen begangen. Er wurde in Katar geboren, wo seine Familie seit drei Generationen lebt, und sein Vater war einer der ersten Zahnärzte des Landes. Er wird allein aufgrund seiner Religionszugehörigkeit abgeschoben.

Bahá’í in Katar sind seit mehreren Jahrzehnten systematischer Diskriminierung ausgesetzt, wobei viele von ihnen abgeschoben oder ihres Aufenthaltsrechts beraubt wurden. Der Fall von Herrn Yeganeh sowie eine Reihe jüngster Vorfälle, bei denen Aufenthaltsgenehmigungen für Bahá’í widerrufen wurden, die administrative Funktionen innerhalb der Institutionen der Bahá’í-Gemeinde ausgeübt hatten, deuten auf eine Verschärfung dieses Diskriminierungsmusters hin.

Diese Bahá’í-Familien, die seit vielen Jahren in Katar leben, kennen kein anderes Land; die Ereignisse stellen eine Verletzung ihrer Menschenrechte und ihrer Rechte als Einwohner Katars dar.

Die Bahá’í-Gemeine in Deutschland und die Internationale Bahá’í-Gemeinde verurteilt die Inhaftierung von Herrn Yeganeh und seine bevorstehende Ausweisung und fordert die Regierung Katars auf, diese Maßnahmen gegen Bahá’í einzustellen, ihn freizulassen und jeden Ausweisungsbefehl aufzuheben.

Diese neuen Fälle, in denen Bahá’í die Aufenthaltsgenehmigung entzogen wird, wecken nach der jüngsten willkürlichen Inhaftierung des katarischen Bahá’í-Bürgers Herrn Remy Ruhani erneut Besorgnis – und wir fordern die katarischen Behörden auf, von diesem ungerechten Vorhaben Abstand zu nehmen, das darauf abzielt, einen unauslöschlichen, authentischen Teil des reichen und vielfältigen Gefüges der katarischen Gesellschaft auszulöschen.

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