Berlin, 22. Mai 2026 – Boshra Mostafavi, eine schwangere Bahá’í aus Rafsanjan im Südosten des Iran, gehört zu den Dutzenden Angehörigen dieser Religionsgemeinschaft, die in den vergangenen Monaten festgenommen und inhaftiert wurden. Hintergrund ist eine Eskalation der staatlichen Verfolgung durch die Islamische Republik gegen diese größte nicht-muslimische religiöse Minderheit des Landes.
Seit dem Ausbruch des Konflikts im Februar wurden nahezu 80 Bahá’í im Zuge einer wachsenden Welle von Menschenrechtsverletzungen festgenommen oder inhaftiert. Insgesamt sind landesweit mehr als 400 Fälle dokumentiert. Sie reichen von Verhaftungen und gewaltsamen Hausdurchsuchungen über die Beschlagnahmung von Eigentum bis hin zu jurischen Schikanen durch staatliche Behörden.
Besonders alarmierend sind auch die Fälle von Peyvand Naimi und Borna Naimi, zwei Cousins aus Kerman. Ihnen werden Verbrechen vorgeworfen, die sie nach Angaben der Bahá’í-Gemeinde nicht begangen haben. Während ihrer Haft sollen sie Folter, Scheinhinrichtungen und erzwungenen Geständnissen ausgesetzt gewesen sein.
„Es ist kaum zu fassen, dass die iranische Regierung, während das Land mit wachsenden Krisen konfrontiert ist, ihre Aufmerksamkeit nicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung richtet, sondern auf die Verfolgung einer unschuldigen Gemeinschaft“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.
Er betont weiter: „Führungsstärke zeigt sich nicht darin, wie man seine Macht über die Bürger ausübt, sondern darin, wie eine Regierung ihre Ressourcen einsetzt, um die Gesellschaft zu stärken. Menschen dürfen nicht aufgrund ihres Glaubens, ihrer Herkunft oder ihres Geschlechts unterdrückt werden.“
Boshra Mostafavi war bereits vor einigen Jahren festgenommen worden und wurde zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Doch am 25. April 2026 hob ein Berufungsgericht dieses Urteil auf. Nun muss sie eine viermonatige Haftstrafe im Gefängnis von Kerman verbüßen – während ihrer Schwangerschaft.
„Es ist zutiefst grausam, eine unschuldige schwangere Frau inhaftiert zu halten – damit wird nicht nur sie bestraft, sondern auch das ungeborene Leben“, so Noltenius weiter.
Berichten zufolge zeigte ein Richter im Verfahren deutlich, dass religiöse Vorurteile eine zentrale Rolle spielen. Demnach sagte er: „Sie sind Bahá’í, und in einem islamischen Land müssen Sie den Preis dafür zahlen, Bahá’í zu sein.“
Zwei weitere Frauen, Didar Ahmadi und Nahid Naimi, wurden ebenfalls zunächst freigesprochen, später jedoch erneut inhaftiert und mussten ihre Haftstrafen ebenfalls am 25. April antreten.
Die Anträge Mostafavis auf Hafturlaub – auch für dringend notwendige Arzttermine im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft – wurden bislang abgelehnt. Die Bahá’í-Gemeinde fordert, ihr zumindest die Teilnahme an einer wichtigen medizinischen Untersuchung am 30. Mai zu ermöglichen.
Auch die 26-jährige Shakila Ghasemi aus Kerman gehört zu den Betroffenen. Sie sitzt seit über 100 Tagen in Haft, davon seit mindestens zehn Wochen in Einzelhaft. Seit ihrer Festnahme am 2. Februar hatte sie kaum Kontakt zu ihrer Familie. Ihre Wohnung war zuvor von Sicherheitskräften durchsucht und ihr Besitz beschlagnahmt worden.
Als ihre Familie Ende Februar um Hafturlaub bat, erhielten sie laut Berichten eine klare Antwort der Behörden: „Kein Bahá’í-Häftling wird freigelassen.“ Gleichzeitig wurde anderen Gefangenen in diesem Zeitraum Hafturlaub gewährt.
Einige Inhaftierte leiden unter schweren gesundheitlichen Problemen, die durch Einzelhaft und fehlende medizinische Versorgung verschärft werden. Zudem fehlt ihnen oft der Zugang zu Angehörigen, Rechtsbeistand oder einem fairen Gerichtsverfahren.
Besonders gravierend ist der Fall von Peyvand Naimi, einem Schwimmsportler, der am 8. Januar unter dem Vorwurf festgenommen wurde, Unruhen angestiftet zu haben. Vor seiner Verlegung ins Gefängnis wurde er in einer Einrichtung der Revolutionsgarden festgehalten und mindestens zehn Tage lang gefoltert. Berichten zufolge wurde er 48 Stunden lang gefesselt, ohne Nahrung und Wasser, und musste zwei Scheinhinrichtungen über sich ergehen lassen. Er befindet sich weiterhin ohne ordentliches Verfahren in Haft.
Sein Cousin Borna Naimi, ein Karate-Meister und Vater eines dreijährigen Kindes, wurde am 1. März festgenommen. Während der Verhöre erlitt er durch Elektroschocks schwere Verbrennungen an Füßen und Beinen und wurde ebenfalls Scheinhinrichtungen ausgesetzt. Solche Maßnahmen gelten international als schwere Form psychischer Folter und sind völkerrechtlich verboten.
Noltenius fordert die iranische Führung auf, ihre Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern wahrzunehmen: „Jeder Mensch im Iran hat Anspruch auf gleiche und uneingeschränkte Rechte. Die kulturelle und religiöse Vielfalt des Landes sollte eine Quelle des Stolzes sein – nicht Anlass für Diskriminierung.“
„Wir fordern die iranische Regierung auf, Boshra vor ihrem nächsten Arzttermin am 30. Mai bedingungslos freizulassen“, fügt Noltenius hinzu, „und ebenso alle weiteren Bahá’í freizulassen, die in den letzten Wochen inhaftiert wurden, weil die iranischen Behörden sie in einer Krisensituation grausam als Sündenböcke missbrauchen wollen.“
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland unter bfa@bahai.de.
Hier finden Sie eine englischsprachige und eine persischsprachige Pressemitteilung.
