Berlin, 3. August 2026 – Abgeordnete aus ganz Europa sind „zutiefst besorgt über die Behandlung der Bahá’í“ in Ägypten, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die von 115 Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationaler Parlamente in ganz Europa unterzeichnet wurde. Die Unterzeichner forderten die ägyptischen Behörden außerdem auf, die „Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ im Land für Bahá’í, koptische Christen und alle religiösen Minderheiten „uneingeschränkt zu wahren“. Zu ihnen zählen die Bundestagsabgeordneten Ulle Schauws, Max Lucks und Filiz Polat sowie der deutsche Europaabgeordnete Sebastian Everding.
In der gemeinsamen Erklärung weisen die Abgeordneten darauf hin, dass Bahá’í in Ägypten „erheblicher staatlich geförderter Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt sind“. Sie schließen sich den Bedenken an, die kürzlich vom UN-Hochkommissar für Menschenrechte und von UN-Sonderberichterstattern hinsichtlich der Verweigerung grundlegender Bürgerrechte geäußert wurden, darunter die Tatsache, dass Bahá’í „das Recht auf Bestattung verweigert wird, wodurch ihnen sowohl im Leben als auch im Tod ihre Rechte vorenthalten werden“. Außerdem werden Hindernisse beim Erhalt der obligatorischen Personalausweise, das Verbot der Registrierung von Bahá’í-Ehen sowie Überwachung und Schikanen durch Sicherheitsbehörden hervorgehoben.
„Wir begrüßen diese weitere Bekundung der Unterstützung durch Parlamentarier aus ganz Europa und über Parteigrenzen hinweg“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Diese Erklärung ist gerade wegen ihres Zeitpunkts besonders aussagekräftig, da die Europäische Union und die ägyptische Regierung ihre Beziehungen vertiefen. Bahá’í in Europa und auf der ganzen Welt hoffen, dass die ägyptische Regierung versteht, dass die Bahá’í eine friedliche Gemeinschaft sind, die ihrem Land treu ist, und dass sie nur die gleichen Rechte wie ihre Mitbürger anstreben, um konstruktiv zur Gesellschaft beizutragen.“
Zwar garantiert die ägyptische Verfassung Weltanschauungsfreiheit, doch weist die Erklärung darauf hin, dass anhaltende Mängel bei der Umsetzung dazu führen, dass sowohl anerkannte als auch nicht anerkannte religiöse Minderheiten ohne wirksamen Rechtsschutz sind und nicht die Möglichkeit haben, ihre Religion oder Weltanschauung frei zu bekunden, zu wechseln oder anzunehmen.
Anfang dieses Monats schrieb der Europaabgeordnete Nikos Papandreou, der während eines Besuchs einer EP-Delegation in Ägypten ägyptische Bahá’í getroffen hatte, in einem Gastbeitrag für Euronews, dass Bahá’í in Ägypten „völlig außerhalb der [rechtlichen] Anerkennung stehen“, was ihnen grundlegende Bürgerrechte und die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen, vorenthält. Er forderte die ägyptische Regierung auf, dafür zu sorgen, dass friedliche Religionsgemeinschaften gleiche gesetzliche Rechte genießen, und argumentierte, dass der Schutz von Minderheiten „den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt“.
Auch die EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Kajsa Ollongren, hat wiederholt Bedenken hinsichtlich der Lage der Bahá’í in Ägypten geäußert und erklärt, die Bedingungen hätten sich „verschlechtert“, da die Behörden „die Beschränkungen verschärft“ hätten, unter anderem durch die Weigerung, Bahá’í-Ehen anzuerkennen.
Seit mehr als sechzig Jahren, seit einem Präsidialdekret aus dem Jahr 1960, ist es den Bahá’í in Ägypten durch Fatwas der Al-Azhar und die Regierungspolitik untersagt, neue Friedhofsflächen zu erwerben. Mitglieder der Bahá’í-Gemeinde stehen zudem vor großen Herausforderungen beim Erhalt digitaler Personalausweise, die für alle Bereiche des Lebens benötigt werden, da sie ihre Religion auf den Ausweisen nicht angeben dürfen. Eine frühere Regelung, auf der Karte anstelle der Religionsangabe einen Bindestrich (-) einzutragen – was den Bahá’í theoretisch hätte helfen sollen, Diskriminierung zu vermeiden –, wurde stattdessen zu einem Erkennungsmerkmal, das zu noch schwerwiegenderen Formen der Verfolgung führte. Bahá’í-Paare können ihre Ehen nicht registrieren lassen – eine ungerechte Regelung, die dazu geführt hat, dass manche Familien gewaltsam getrennt wurden.
„Die ägyptische Verfassung garantiert Religions- und Weltanschauungsfreiheit, und sogar Präsident Abdel Fattah el-Sisi hat erklärt, dass die Rechte aller Minderheiten in Ägypten geschützt werden müssen. Dennoch sieht sich die Bahá’í-Gemeinde weiterhin Einschränkungen ausgesetzt, die sich nur schwer mit diesen Verpflichtungen vereinbaren lassen. Dies geschieht zu einer Zeit, in der führende Länder der Region konsequent Maßnahmen vorantreiben, die das Zusammenleben, Toleranz und den Respekt vor Vielfalt fördern“, so Noltenius.
Er fügt hinzu: „Die ägyptischen Bahá’í streben lediglich dieselben Rechte an wie ihre Mitbürger: ihre Angehörigen in Würde zu bestatten, ihre Ehen eintragen zu lassen, gültige Ausweisdokumente zu erhalten und in Frieden zu leben. Diese Einschränkungen aufzuheben ist nicht schwierig und würde nicht einmal erfordern, dass Ägypten seine Gesetze ändert. Es erfordert lediglich, dass die Regierung ihre Verpflichtung zur Gleichberechtigung aller Bürger einhält und die Vision ihrer Führung in konkrete Maßnahmen umsetzt.“
