Berlin, 4. August 2026 – Eine Gruppe von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen und Menschenrechtsexperten hat eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie ihre tiefe Besorgnis über willkürliche Verhaftungen, erzwungene Verschleppungen, Folter und andere Misshandlungen von Angehörigen der iranischen Bahá’í-Gemeinde zum Ausdruck bringt. Sie warnen, dass für eine Reihe von Inhaftierten ernsthafte Risiken für ihre körperliche und psychische Gesundheit bestehen.
Die Erklärung, die von fünf UN-Sonderberichterstattern und Mitgliedern der Arbeitsgruppe für erzwungene oder unfreiwillige Verschleppungen veröffentlicht wurde, hebt ein Muster schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen gegen Bahá’í im Iran hervor – vor dem Hintergrund einer starken Zunahme von Festnahmen, die sich seit dem Ausbruch der jüngsten Krise im Land gezielt gegen diese Gemeinschaft richten.
Die Experten sagten, sie seien „zutiefst beunruhigt über Berichte, wonach Bahá’í-Anhänger in Isolationshaft gehalten, gefoltert und Opfer von erzwungenem Verschwindenlassen werden“, und erklärten, dass diese Muster von Misshandlungen „einen klaren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen“. Sie wiesen darauf hin, dass derzeit Berichten zufolge 57 Bahá’í inhaftiert oder in Gefängnis sind und dass einige von ihnen angeblich unter Folter zu falschen Geständnissen gezwungen wurden, die später in den staatlichen Medien ausgestrahlt wurden.
Zu den namentlich genannten Fällen gehören Peyvand Naimi und Borna Naimi, die laut den Experten „schwerwiegende körperliche und psychische Misshandlungen erlitten haben, darunter Scheinhinrichtungen, um falsche Geständnisse zu erzwingen“. Die UN-Sonderberichterstatter und Experten machten außerdem auf die Inhaftierung weiterer Bahá’í aufmerksam, darunter Payam Vali, Roya Sabet, Artin Ghazanfari und Shakila Ghasemi.
In der Erklärung wurde die Behandlung der Bahá’í als Teil eines umfassenderen Musters „eskalierender Unterdrückung“ und Stigmatisierung beschrieben, das mit einer breiteren Welle von Verhaftungen im gesamten Iran seit dem jüngsten Ausbruch des Konflikts einhergeht und die Risiken für religiöse Minderheiten noch verschärft. „Die gezielte Verfolgung religiöser Minderheiten durch mutmaßliche willkürliche Inhaftierungen, das Verschwindenlassen von Personen und Nötigung stellt eine eklatante Verletzung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar“, sagten sie.
Die Experten betonten zudem, dass der Iran als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte rechtlich verpflichtet ist, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu wahren, Folter und das Verschwindenlassen zu verbieten, ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten und die Rechte von Minderheiten zu schützen. Sie forderten die iranischen Behörden auf, den Inhaftierten unverzüglich Zugang zu Rechtsbeistand und medizinischer Versorgung zu gewähren und unabhängige Untersuchungen zu allen Vorwürfen von Folter, Verschwindenlassen und Misshandlung durchzuführen.
„Es sind dringende Maßnahmen erforderlich, um irreparablen Schaden abzuwenden“, sagten die Experten.
Die UN-Sonderberichterstatter und Experten, die die Erklärung abgegeben haben
- Nicolas Levrat, Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen
- Nazila Ghanea, Sonderberichterstatterin für Religions- und Weltanschauungsfreiheit
- Mai Sato, Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in der Islamischen Republik Iran
- Alice Jill Edwards, Sonderberichterstatterin für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Gabriella Citroni (Vorsitzende und Berichterstatterin),
- Grażyna Baranowska (Stellvertretende Vorsitzende)
- Aua Baldé
- Ana Lorena Delgadillo Pérez, Arbeitsgruppe für erzwungene oder unfreiwillige Verschleppungen
