Seit August 2005 wurden über 1.253 Bahá’í einzig wegen ihres Glaubens inhaftiert. Alleine im Jahr 2018 kamen 95 Fälle hinzu. In dem gesamten Zeitraum wurden 463 Bahá’í rechtlichen Beistand vom Geheimdienst verhört. Auch in der Amtszeit Ruhanis hat sich die Lage – trotz aller Reformankündigungen – nicht gebessert: Seit August 2013 wurden 521 Bahá’í inhaftiert.

Die meisten Verhaftungen erfolgen nach dem gleichen Muster: Bei einer typischen Razzia fahren bis zu zwölf Mitarbeiter des Geheimdienstes im Morgengrauen in Zivilfahrzeugen vor. Zunächst, so berichten Betroffene, kappen sie die Telefonleitung und durchsuchen dann gründlich jede Wohnung oder Haus. Die Beamten beschlagnahmen Mobiltelefone, Computer, Dokumente, Bahá’í-Bücher und Parabol-Antennen. Bisweilen werden auch Immobilientitel, Bargeld oder Geschäftslizenzen konfisziert. Schließlich werden falsche Anklagen erhoben, um die Verhaftungen zu rechtfertigen. Mit diesen Festnahmen zielt die Regierung darauf ab, die Bahá’í in einem Zustand der Unsicherheit und des Terrors zu halten.

Die Zunahme an Verhaftungen wird von verstärkter Beschattung durch Beamte des iranischen Geheimdienstes begleitet. Berichte aus dem Iran belegen, dass viele Bahá’í überallhin verfolgt werden, sobald sie ihr Haus verlassen. Wenn sie öffentliche Plätze oder Parks aufsuchen, kommt jemand und befragt sie über den Zweck ihres Aufenthaltes, mit wem sie sich treffen und worüber sie sich unterhalten wollen. Die Angst vor Verhaftung ist derart durchdringend, dass die Kinder in einem permanenten Zustand der Angst leben, ständig in Sorge, dass Beamte an die Tür klopfen und ihre Eltern mitnehmen könnten.

Fälle, in denen Bahá‘í gar wiederholt festgenommen werden und bei jeder Freilassung eine Kaution hinterlegen müssen, die ihnen niemals erstattet wird, sind nicht selten. Dieser Drehtüreffektführt nicht allein zu Unsicherheit um Leib und Leben innerhalb der iranischen Bahá‘í-Gemeinde, da denkbar jeder Bahá’í ein Opfer dieser willkürlichen Maßnahmen sein kann. Er führt auch zu einer wachsenden Verarmung der beteiligten Personen bzw. der Gemeinden, die für die Kautionszahlungen aufkommen. Und auch nach Hinterlegung der Kautionen bleibt das Moment der Unsicherheit, da nichts Schriftliches an die Bahá’í ausgegeben wird. Hier einige wenige Beispiele:

  • Am 24. September 2018 wurden zwei Bahá‘í verhaftet. Einer von ihnen wurde später unter Zahlung einer Kaution frei gelassen. Während der Inhaftierung wurde einer von ihnen gefoltert und misshandelt, damit er ein Geständnis abgibt.
  • Dies war der vorläufige Abschluss einer Verhaftungswelle: Denn allein im Zeitraum 15.-24. September 2018 wurden 20 Inhaftierungen von Bahá’í im Zuge häuslicher Razzien aus den Provinzen Fars (Schiraz), Isfahan und Alborz (Karaj)  berichtet. Weitere 19 Inhaftierungen ereigneten sich bis einschließlich Dezember 2018.
  • Am 15. November 2018 führten Geheimdienstmitarbeiter eine Razzia in einem Haus in Isfahan durch, in dem gerade ein Kurs zum Thema Gesundheit und Hygiene stattfand. Alle 18 Teilnehmer wurden verhaftet, 15 von ihnen wurden nach einem Verhör am selben Abend frei gelassen. Die übrigen drei, Herr Farid Amini, Frau Nasrin Khajeh und Frau Mozhgan Koshhal wurde erst vier Tage später, gegen Zahlung einer Kaution vorläufig auf freien Fuß gesetzt.
  • Am 20. November 2018 führten sieben Geheimdienstagenten in Ghaemshahr eine Razzia im Haus von Herrn Ali Ahmadi durch. Nachdem sie das Haus durchsucht und einige persönliche Gegenstände von Herrn Ahmadi beschlagnahmt hatten, verhafteten si ihn unter der Beschuldigung der Propaganda gegen das Regime und verbrachten ihn in das Kachouie Gefängnis in Sari. Zuvor wurde Herr Ahmadi bereits am 19. Mai 2008 zu einer zehnmonatigen Haftstrafe und einem Jahr Exil verurteilt, die er absaß. Nach seiner Freilassung führte der Geheimdienst sowohl am 14. November 2009 als auch am 20. Oktober 2011 Razzien mit Beschlagnahmungen durch. Am 16. November 2011 wurde er verhaftet und gegen eine Kaution in Höhe von 40 Mio Toman (zu der Zeit etwa 30.000 EUR) auf freien Fuß gesetzt, nachdem er zuvor 27 Tage willkürlich inhaftiert war. Am 16. April 2012 wurde Herr Ahmadi von der Zweiten Kammer des Revolutionsgerichts in Sari wegen „Propaganda gegen das Regime“ sowie „Propaganda für der perverse Sekte der Bahá‘í“ zu einer einjährigen Haftstrafe nach tazir-Recht verurteilt.
  • ­ Im Januar 2019 wurde ein Bahá’í aus Yazd unter dem Vorwurf inhaftiert, ein Umweltaktivist zu sein. Seine Wohnung wurde durchsucht.
  • ­ Am 5. Mai 2019 verurteilte ein Gericht in der südiranischen Stadt Bushehr sieben Bahá‘í zu je drei Jahren Haft. Ihnen wurde „Propaganda gegen den islamischen Staat“ vorgeworfen, obwohl sie sich nie politisch engagierten. Bei ihrer Festnahme hatten die Sicherheitsbeamten neben Laptops und Notizbüchern auch private Fotoalben mitgenommen.