Im Jahr 2018 wurden die sieben ehemaligen Mitglieder der inoffiziellen iranischen Bahá’í-Führung nach zehn Jahren aus der Haft entlassen. Fünf dieser sieben, auch als Yárán (Freunde) bekannten Personen, mussten ihre willkürlich ergangene Haftstrafe in einem streng bewachten Flügel für politische Gefangene des Gohardasht-Gefängnisses in Karaj absitzen. Die beiden weiblichen Mitglieder wurden ins berüchtigte Teheraner Evin-Gefängnis verlegt. 

Zuvor waren die beiden Frauen aus dem Kreis der sieben inhaftierten Mitglieder der iranischen Bahá‘í-Führung, Fariba Kamalabadi und Mahvash Sabet, kurzzeitig am 3. Mai 2011 in das Qarchak-Gefängnis verbracht worden, etwa 45 Kilometer von Teheran entfernt. Dort waren sie mit bis zu 400 weiteren Frauen in einer Art Lagerhalle mit minimalsten sanitären Anlagen eingepfercht.

Noch im Gohardasht-Gefängnis in Karaj wurden die zwei Frauen und fünf Männer am 16. März 2011 von der Gefängnisverwaltung mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die im Urteil ausgesprochene und später verkürzte zwanzigjährige Haftstrafe wieder in Kraft gesetzt wurde.

Mit den wiederholten Wendungen offenbaren die iranischen Behörden ihren hochgradigen Zynismus und ihre Verachtung internationaler Normen. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Stimmen der internationalen Proteste nach der Verkündigung des Urteils im August 2010 mittlerweile leiser geworden sind und sie nunmehr zu ihrem ursprünglichen Vorhaben zurückkommen konnten, nämlich die sieben Bahá’í zwanzig Jahre lang unter grausamsten Bedingungen zu inhaftieren, was für einige der Gefangenen eine Haft bis zu ihrem Lebensende bedeutet  hätte.

Die Weigerung des Gerichts und der Gefängnisleitung, die notwendigen schriftlichen Unterlagen zu übermitteln, hat dazu geführt, dass den Bahá’í keine in Iran übliche Hafturlaube  (beispielsweise aus dringenden medizinischen oder familiären Gründen) gewährt wurden, was angesichts der überaus schweren Haftbedingungen im Gohardasht-Gefängnis dringend angeraten ist.

Die erfolglos gebliebenen Bemühungen, auf dem Weg der Berufung das Unrechtsurteil der iranischen Justiz gegen die sieben Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá‘í-Gemeinde aufzuheben, hatten die Internationale Bahá’í-Gemeinde veranlasst, am 7. Dezember 2010 einen offenen Brief an den Leiter der iranischen Justiz, Ayatollah Mohammed Sadegh Laridschani, zu richten.

In dem offenen Brief verweist die Internationale Bahá‘í-Gemeinde auf den Widerspruch zwischen der Verfolgung der Bahá‘í in Iran und der Forderung des Iran nach fairer Behandlung muslimischer Minderheiten in anderen Ländern. „Wir […] fordern, dass den Bahá‘í in Iran umfassende Bürgerrechte zugebilligt werden, damit sie ihrem Herzenswunsch entsprechen können, mit ihren Landsleuten zusammen an der Entwicklung ihres Landes mitzuwirken“, heißt es in dem Brief. „Dies entspricht nur dem, was sie berechtigterweise für die muslimischen Minderheiten, die in anderen Ländern ansässig sind, fordern. Die Bahá‘í erwarten von Ihnen nur eben diese Behandlung“.

Die Angeklagten verbrachten fast zwei Jahre im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis, das erste Jahr ohne formale Anklage und ohne Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Nach ihrer Verurteilung wurden die sieben Bahá‘í aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Gohardasht-Gefängnis nach Karaj verlegt, das etwa zwanzig Kilometer außerhalb Teherans liegt.

Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm waren Mitglieder einer informellen Koordinierungsgruppe, die sich um die notwendigsten Belange der über 300.000 Mitglieder zählenden iranischen Bahá‘í-Gemeinde kümmerte. Die Bahá’í repräsentieren die größte religiöse Minderheit des Landes, der es jedoch seit 1983 verboten ist, sich in demokratisch gewählten Gremien zu konstituieren. Seitdem hatte ein informelles Gremium, dessen Mitglieder die Verurteilten waren, einen Teil der Aufgaben übernommen, ehe auch dieses im Zuge der Verhaftungen aufgelöst werden musste.

Nicht erst das Urteil, sondern bereits die Festnahme, Inhaftierung und der Prozess gegen die sieben Bahá‘í verletzten sowohlv internationales Recht als auch die iranische Verfassung. Selbst nach iranischem Recht müssen Inhaftierte zügig und offiziell angeklagt werden. Die sieben Bahá‘í-Führer waren hingegen schon mehr als neun Monate ohne Anklage inhaftiert, darunter mehrere Monate in Isolationshaft, als die Anklagepunkte gegen sie auf einer Pressekonferenz und nicht vor Gericht vorgebracht wurden. Den Angeklagten wurde zudem lange Zeit Rechtsbeistand verwehr. Als sie endlich ihre Anwälte, Mitglieder des Defenders of Human Rights Center in Teheran, das von Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi mitbegründet wurde, kontaktieren durften, wurde das Treffen auf eine Stunde begrenzt. Auch wurden ihre rechtmäßigen Anträge auf Freilassung gegen Kaution abgewiesen.

Die Gerichtsverhandlung bestand aus sechs kurzen Anhörungen, die am 12. Januar 2010 begannen. Die Verhandlung wurde am 14. Juni 2010 abgeschlossen und das Urteil am 8. August den Anwälten mündlich mitgeteilt. Die haltlosen Anklagepunkte lauteten unter anderem auf Propagandaaktivitäten gegen die islamische Ordnung und Aufbau einer illegalen Organisation. Die Bahá‘í wiesen alle Anklagepunkte kategorisch zurück.