Der Versuch, das wirtschaftliche Leben der Bahá’í zu zerstören, gehört schon seit der Islamischen Revolution 1979 zu den Facetten staatlicher Verfolgung, als die Regierung begann, alle im öffentlichen Dienst beschäftigten Bahá’í zu entlassen. Anschließend ging sie dazu über, den Bahá’í im Bereich der Privatwirtschaft die Geschäftslizenzen zu entziehen. Auf diese Weise verloren Tausende über die letzten vierzig Jahre ihre Arbeit und damit die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Insgesamt wurden mehr als 1.000 solcher Fälle seit 2013 bekannt – mit unbekannter Dunkelziffer. All diese Maßnahmen verstoßen gegen Artikel 6 des durch den Iran ratifizierten Zivilpakts der Vereinten Nationen.
Die 1990er-Jahre waren eine Phase relativer Sicherheit, während der der staatliche Druck abnahm. In jüngster Zeit hat die wirtschaftliche Strangulierung jedoch wieder zugenommen. Die Behörden versuchen, die Bahá’í im wahrsten Sinne des Wortes auszuhungern. Bahá‘í erhalten grundsätzlich keine Anstellung im öffentlichen Dienst, und Muslime werden oft unter Druck gesetzt, ihre Bahá‘í-Angestellten zu entlassen. Die Behörden verlangen als Kaution nach ungerechtfertigten Verhaftungen weiterhin horrende Summen von Bahá’í, oft in Form der Überschreibung von Immobilien. Allein in der Provinz Teheran bestehen in 25 Branchen Berufsverbote gegen Bahá’í, da diese als „unrein“ gelten und nicht in Kontakt mit anderen Menschen kommen dürfen.
Aktuell mehren sich die Fälle, in denen frisch-verheirateten Bahá’í-Paaren Darlehen verwehrt werden, weil ihre Heiratsdokumente nicht anerkannt werden. Zum Hintergrund: Die üblichen Heiratsdokumenten werden nicht an Bahá’í ausgestellt. Stattdessen müssen sie ein gesondertes notariell beglaubigen lassen. Zwar erkennen viele Banken die Gültigkeit dieser Dokumente an. Sie erkennen daran jedoch auch, dass das Gegenüber Bahá’í ist, sodass eine diskriminierende Behandlung überhaupt erst ermöglicht wird.
Es häufen sich Berichte, wonach Geschäftsinhabern angedroht wird, ihnen die Geschäftslizenz zu entziehen und das Unternehmen permanent zu schließen, sofern sie nicht eine Erklärung unterzeichnen, mit der sie zusichern, ihre Geschäfte künftig nur noch an den gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen geschlossen zu lassen. Gleiche Forderungen wurden jüngst gegen Bahá’í gestellt, die ihre Geschäftslizenzen erneuern lassen wollten. Dies folgt der Staatsdoktrin, die Bahá’í kulturell zu entwurzeln und ihnen die Mehrheitskultur aufzuzwingen. Damit verletzt der Iran seine völkerrechtliche Pflicht zur Achtung und Gewährleistung der Religionsfreiheit aus Art. 18 UN-Zivilpakt.
Appell an Präsident Rohani wirtschaftliche Unterdrückung der Baha’i zu beenden (PDF)
Sonderbericht zur systematischen ökonomischen Strangulierung der Bahá’í im Iran (Engl.:“Their Progress and Development Are Blocked“, 60 Seiten, NY 2015)
