Die Verletzung kultureller Rechte der Bahá’í zegt sich insbesondere an den mindestens 79 Fällen, in denen ihre Friedhöfe seit 2005 ungestraft geschändet, zerstört oder in Brand gesetzt wurden. Ordnungsgemäße Bahá’í-Bestattungen werden durch iranische Behörden immer wieder gestört oder gänzlich unterbunden. Darin wird die religiöse Dimension der Verfolgung der Bahá’í offensichtlich. Es reicht dem iranischen Regime augenscheinlich nicht aus, die Lebensbedingungen der Bahá’í systematisch zu beschränken – selbst im Grab finden sie keine Ruhe vor staatlich-klerikalem Hass und Terror.
Die Schändung und Zerstörung von Friedhöfen hat seit der Islamischen Revolution 1979 erheblich zugenommen. Sie zielt auf die als Staatsdoktrin festgelegte kulturelle Entwurzelung in gesellschaftliche Isolation der Bahá’í ab. Obgleich den Bahá’í in einigen Städten Grundstücke für kleine Friedhöfe zur Verfügung gestellt wurden, ist darin kein staatlicher Akt des Mitgefühl zu sehen; vielmehr spiegelt dies die tief-verwurzelten Vorurteile gegen Bahá’í, denn diese sollen nicht auf dem gleichen Friedhof beerdigt werden wie ein Muslim. Denn sie werden von vielen Klerikern als Unreine (najis) bezeichnet, die nicht zu den „Völkern des Buches“ gehören. Auf den zugewiesenen Friedhöfe wird Bahá’í häufig nicht erlaubt, ihre verstorbenen Angehörigen nach ihren Bestattungsvorschriften zu beerdigen. In vielen Teilen des Landes müssen sie statt der vorgeschriebenen Höchstdistanz von einer Fahrtstunde zwischen Sterbe- und Bestattungsort, bis zu 160km zurücklegen. Außerdem werden Bahá’í häufig schon beerdigt bevor ihre Angehörigen darüber informiert werden.
Nachfolgend einige Beispiele dieser Verfolgungsdimension:
- Im Februar 2018 zerstörte der Geheimdienst in Ardestan, Isfahan erneut den Bahá’í-Friedhof.
- Im März 2018 wurde der 80 Jahre alte Bahá’í-Friedhof in Kerman versiegelt. Die Bahá’í wandten sich an zahlreiche Stellen wie an den Stadtrat, das Büro des Gouverneurs oder das Büro des Freitagspredigers. Diese verweigerten jegliche Tätigkeit aufgrund der vorausgegangenen Gerichtsentscheidung und verwiesen auf die Möglichkeit der Beerdigung im über 100 km entfernten Bahá’í-Friedhof von Rafsanjan. Am 23. Juli 2018 fliesten zwei Friedhofmitarbeiter die Leichenhalle eines Bahá’í-Friedhofs in Bandar-Abbas als einige Geheimdienstmitarbeiter über die Außenmauern kletterten, die frisch verlegten Fliesen zerstörten und die Fortführung der Tätigkeit verboten.
- Am 23. Juli 2018 fliesten zwei Friedhofsmitarbeiter die Leichenhalle eines Bahá’í-Friedhofs in Bandar-Abbas als einige Geheimdienstmitarbeiter über die Außenmauern kletterten, die frisch verlegten Fliesen zerstörten und die Fortführung der Tätigkeit verboten.
- Im August 2018 wurde der Körper eines Verstorbenen in der Provinz Kerman aufgrund des örtlichen Verbots der Bahá’í-Bestattung gegen den Protest der Angehörigen im 100km entfernten Rafsanjan beerdigt.
- Am 24. Oktober 2018 verstarb Frau Shamsi Azamiyan in GIlavand. Ihre Familie beschloss, ihren Körper auf dem Bahá’í-Friedhof in Gilavand beizusetzen, auf dem auch die Bestattungszeremonie stattgefunden hatte. Zuvor wurden Beisetzungen auf diesem Bahá’í-Friedhof untersagt. Daher wurde ihr Körper am 28. Oktober 2018 auf Anordnung des Staatsanwalts exhumiert. Am gleichen Tag rief die Polizei einen Bahá’í in Gilavand an und teilte ihm mit, dass die Behörden Frau Azamiyas Leiche in der nahegelegenen Wüstengegend gefunden und auf einen Friedhof in Teheran verbracht hätten. Die Behörden forderten den Friedhofsbetreiber auf, ihren Körper dort beizusetzen, was dann auch geschah.