Einzelheiten zur Inhaftierung und zum Prozess gegen Herrn Hamed bin Haydara

Menschenrechtler weltweit fordern Aufhebung des Todesurteils und Freilassung von Hamed bin Haydara

 
Letzte Aktualisierung am 14. Juli 2019
Herr Hamed Kamal Mohammad bin Haydara wurde am 3. Dezember 2013 von der Nationalen Sicherheitsbehörde an seinem Arbeitsplatz verhaftet und in Sana’a im Jemen inhaftiert.  Nach seiner Verhaftung wurde sein Haus durchsucht und Dokumente und Laptops von Beamten des Nationalen Sicherheitsbehörde beschlagnahmt, von denen einer sagte, dass Herr Haydara ein „Zerstörer des Islam und der Religion“ sei. Im September 2014 war Frau Ilham Zara’i die erste, die Herrn Haydara besuchte. Sie erfuhr, dass er gezwungen war, mehrere Dokumente zu unterschreiben, während seine Augen verbunden war und wiederholt durch Faust- und Stromschläge gefoltert wurde. Bis Oktober 2014 wurde Herr Haydara in das Zentralgefängnis unter der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft überführt. Der Prozess der Strafverfolgung wurde jedoch durch den Einfluss des zuständigen Staatsanwalts, Herrn Rajeh Zayyed, immer wieder verzögert, der bei verschiedenen Gelegenheiten extreme Vorurteile gegen die Baha’is vorbrachte und medizinische Behandlungsanträge für Herrn Haydara blockierte.

Eine formelle Anklage gegen Herrn Haydara wurde erst im Januar 2015 vor einem Sondergericht der Huthis in Sana’a erhoben. Sie enthielt die absurden Behauptungen, dass er ein Spion für Israel sei und dass er seinen Pass unter falschem Namen erhalten habe. Herr Haydara wurde erst am 8. November 2015 wieder vor Gericht geladen, als ihm der Richter nach mehrmaligem Antrag erlaubte, ein Krankenhaus zu besuchen. Am 24. November 2015 diagnostizierte ein Arzt, dass er eine Operation zur Entfernung seiner Gallenblase und eine Herzoperation benötigte. Am 6. Dezember 2015 wurde die geplante Gerichtsverhandlung vertagt, da sich der Richter in medizinischem Urlaub befand.

Herr Haydara erschien 2016 mindestens sechsmal vor Gericht. Während der Gerichtsverhandlung am 3. April 2016 fand eine friedliche Versammlung mit über 100 Unterstützern von Herrn Haydara außerhalb des Gerichts statt. Erst am 24. April erlaubte der Richter Herrn Haydara eine medizinische Behandlung, wenn auch im Gefängnis. Nach zwei Verzögerungen fand schließlich erst am 6. November 2016, also fast zwei Jahre nach der Inhaftierung, wieder eine Gerichtsverhandlung statt. Dabei wurde jedoch der bisherige Staatsanwalt, Herr Zayyid, durch Herrn Husayn al-Runi und der bisherige Richter, Herr Ali al-Amisi, durch Herrn Abdu Ismail Rajih ersetzt. Der neue Richter gab Herrn Haydara und seinem Anwalt Gehör und ordnete an, dass Herr Haydara zur besonderen Betreuung in ein Privatkrankenhaus oder die Krankenstation des Gefängnisses überführt werden sollte. Gegen Ende Dezember 2016 erschien Herr Haydara zu einer weiteren Gerichtsverhandlung, die jedoch wegen Unwohlsein des Richters abgesagt wurde.
Bei einem weiteren Gerichtstermin am 10. Januar 2017 war wieder Herr Zayyid als Staatsanwalt anwesend. Herr Haydara konnte Fragen beantworten und sein Anwalt legte Dokumente vor, die seine jemenitische Staatsangehörigkeit belegen. Am Ende der Sitzung teilte der Richter mit, dass, wenn Herr Zayid keine substanzielle Beweise für die angeblichen Beziehungen von Herrn Haydara zu Israel liefern könne, ein Urteil unmittelbar bevorstehe.

Am 2. Januar 2018 verurteilte das von den Huthis kontrollierte Sondergericht in Sana’a Herrn Haydara wegen seiner religiösen Überzeugung zum Tode durch öffentliche Hinrichtung. Richter Abdu Ismail Hassan Rajeh ordnete auch die Beschlagnahme seines gesamten Vermögens an, unter dem Vorwand, dass Herr Haydara mit dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, dem internationalen Leitungsorgan der Bahá‘í mit Sitz in Israel, in Verbindung stand. Weiterhin wurde in dem Urteil – ebenso wie im Iran in dern 1980er Jahren – die Auflösung aller nationalen und lokalen Verwaltungsorgane angeordnet. Der Strafverteidiger von Herrn Haydara legte umgehend Berufung ein.
Im Dezember 2018, während der von den Vereinten Nationen vermittelten Gespräche in Stockholm, Schweden, einigten sich die Huthi-Rebellen und die jemenitische Regierung auf einen Gefangenenaustausch. Kurz nach dem Stockholmer Abkommen übten die Huthis jedoch Druck auf ihr Justizsystem aus, sodass ein Austausch unterblieb.

Die Berufungsgerichtsverhandlung für Herrn Haydara begann am 1. Januar 2019. Unter den Anwesenden waren der Richter und zwei seiner Assistenten sowie der Generalstaatsanwalt und der Strafverteidiger. Während der Verhandlung las der Richter die auf die Berufung vor, in der er Herrn Haydara als Feind des Islam und der Republik Jemen bezeichnete.  Als Antwort darauf erklärte Herr Haydara, dass die Vorwürfe auf Lügen und falschen Anschuldigungen beruhen. Trotz der früheren Anordnung, die Herrn Haydara den Empfang von Besuchern verbot, erlaubte der Richter dem Strafverteidiger zumindest, Herrn Haydara zu besuchen und gewährte ihm Akteneinsicht.

Im Verhandlungstermin am 17. September 2019 plädierte der Staatsanwalt nicht nur für die Aufrechterhaltung des Todesurteils, sondern auch für die Abschiebung aller Bahá’í aus dem Jemen sowie die Beschlagnahme aller Bahá’í-Besitztümer, obwohl dies die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde im Berufungsverfahren erheblich übersteigt. In ihrer schriftlichen Erklärung forderte die Staatsanwaltschaft das Gericht ferner auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Bahá’í zu verbieten, sich in ihrem Land zu ihrem Glauben zu bekennen und diesen zu praktizieren.

Im Folgetermin am 1. Oktober 2019 forderte der Richter dann die Auflistung der Vermögenswerte von Herrn Haydara und des Nationalen Bahá’í-Rates, noch vor ihrer Beschlagnahmung. Dies ist ein ernstzunehmendes Anzeichen dafür, dass der Richter in dem kommenden Verhandlungstermin, der für den 29. Oktober 2019 anberaumt ist, ein weitreichendes Urteil gegen die Bahá’í verhängen wird.

Verhandlungstermine im Berufungsverfahren fanden am 29. Januar, 19. Februar, 12. März, 2. April, 30. April, 16. Juni, 9. Juli, 17. September, 1. Oktober, 15. Oktober und 22. Oktober 2019 statt, ohne dass über die Berufung entschieden wurde.

verlängerungen einräumen um in der Sache auf die Berufung einzugehen.

Die Freilassung von Hamed bin Haydara sowie den weiteren fünf willkürlich inhaftierten Bahá’í im Jemen forderten u.a.:
MdB Omid Nouripour
MdB Heribert Hirte und Volker Kauder 
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, MdB Bärbel Kofler
Die Bundesregierung in einer gemeinsamen Erklärung mit der US-Amerikanischen, Kanadischen, Australischen und Britischen Regierung
Gesellschaft für bedrohte Völker
Amnesty International
Human Rights Watch