Menschenrechtspositionen


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt markieren Meilensteine in den gemeinsamen Bemühungen der Menschheit um den Aufbau einer gerechteren und friedlicheren Welt. Doch weit verbreitete Diskriminierung, Unterdrückung und das Versäumnis von Staaten, das Völkerrecht einzuhalten und die vereinbarten menschenrechtlichen Standards tatsächlich zu gewährleisten, führen weltweit zu Leid und erschweren den Fortschritt der Menschheit.
Die Bahá’í-Gemeinde ist der Überzeugung, dass Menschenrechte ihren höchsten Ausdruck finden, wenn sie im Kontext menschlicher Beziehungen verstanden werden – innerhalb der Familie, der Gemeinschaft, der Nationalbevölkerung und zwischen den Nationen der internationalen Staatengemeinschaft. Aus dieser Perspektive betrachtet, befähigen uns die Menschenrechte, das uns innewohnende Potenzial zu entfalten und dies auch anderen zu ermöglichen. Zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 bekräftigte die Bahá’í International Community:
„Als weltweit verbreitete Religionsgemeinschaft, bestehend aus mehr als 2.000 ethnischen Gruppen, die in über 189 Ländern und Territorien leben, bekräftigen wir uneingeschränkt die Universalität der Menschenrechte, so wie sie in dieser Erklärung bestimmt sind. Wie die Vereinten Nationen wiederholt betont haben, sind alle Menschenrechte universell und unteilbar, sie stehen miteinander in Wechselbeziehung und sind von einander abhängig. Staaten haben, unabhängig von ihrem politischen, ökonomischen und kulturellen System, die Pflicht, alle Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten zu fördern und zu schützen.“


Schwerpunkt auf Rechten vulnerabler Gruppen


Ausgehend von diesen Überzeugungen ist die Förderung und der Schutz der Menschenrechte seit jeher eine Säule des Bahá’í-Engagements bei den Vereinten Nationen. Konkret fokussieren wir uns auf die Förderung der Minderheitenrechte, auf die Beseitigung von Rassismus und Anstiftung zum Hass, auf die Rechte von Mädchen und Frauen sowie auf das Recht auf Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Denn aus den Heiligen Schriften und damit dem Selbstverständnis der Bahá’í ergibt sich die Gleichwertigkeit und Würde aller Menschen unabhängig von körperlichen oder sozial-zugeschriebenen Merkmalen sowie die existenzielle Bedeutung der universellen und unteilbaren Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Daher setzen Bahá’í sich kontinuierlich für die Achtung und Gewährleistung der Religionsfreiheit der Gläubigen aller Glaubensgemeinschaften ein.
Einige der Fragen, die wir mit anderen untersuchen, sind: Inwieweit kommt die Gewährleistung von Minderheitenrechten der gesamten Menschheit zugute? Wie manifestiert sich das Recht, den Glauben anderer frei zu erforschen, am besten in Religionsgemeinschaften? Welche staatlichen Regelungen fördern die freie Entfaltung der Persönlichkeit zum Wohl der Gesellschaft? Wie kann die Durchsetzbarkeit der von der Staatengemeinschaft anerkannten Menschenrechte gestärkt werden?


Stärkung der Menschenrechtsmechanismen


Schon vor der Gründung der Vereinten Nationen hat sich die Bahá’í-Gemeinde mit NGOs ausgetauscht und sich bei den Vereinten Nationen eingebracht, um die Mechanismen zu stärken, mit deren Hilfe die Vision der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihren vollen Ausdruck finden kann. Wir nehmen aktiv an den Sitzungen des Menschenrechtsrates, seiner Sonderverfahren und den Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfungen (Universal Periodic Reviews) teil. Unsere Vertreter arbeiten regelmäßig mit dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte zusammen und spielen eine aktive Rolle in einschlägigen NGO-Ausschüssen.