Drastische Haftverschärfung für ehemalige Bahá’í-Führung in iranischem Gefängnis

(stehend v.l.n.r.) Fariba Kamalabadi, Vahid Tizfahm, Jamaloddin Khanjani, Afif Naemi, Mahvash Sabet; (sitzend v.l.n.r.) Behrouz Tavakkoli, Saeid Rezaie

Eine neuerliche Verschärfung der Haftbedingungen der im Iran unschuldig inhaftierten Mitglieder der ehemaligen Bahá’í-Führung löst bei der Bahá’í-Gemeinde Deutschland große Sorge um Leib und Leben der Inhaftierten aus. Am 12. Februar 2011 wurden die Haftbedingungen für die beiden weiblichen Führungsmitglieder durch Verlegung in die Sektion 200 des Gohardasht-Gefängnis drastisch verschärft. Die insgesamt sieben iranischen Bahá’í wurden im August 2010 nach fast dreijähriger Untersuchungshaft unter Vorwänden und trotz internationaler Proteste zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt und im Gohardasht-Gefängnis in Karaj gefangen gesetzt.
Das Gohardasht-Gefängnis in Karaj ist für seine harten und unhygienischen Haftbedingungen berüchtigt. Bereits Ende Januar wurden die männlichen Mitglieder des ehemaligen Führungsgremiums der iranischen Bahá’í-Gemeinde, die sogenannten Yárán, – Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm – in einen Flügel für politische Gefangene, Abteilung 4 genannt, verlegt. Drei von ihnen teilen sich eine Zelle, die beiden anderen sind zusammen in einer Zelle untergebracht. In jeder Zelle sind nur zwei Betten, so dass eine Person immer auf dem Boden schlafen muss. Allen Bahá’í wird der Zugang zu medizinischer Behandlung untersagt.
Zu den haftverschärfenden Maßnahmen gegen die beiden weiblichen Mitglieder der Yárán – Fariba Kamalabadi und Mahvash Sabet – gehört die Verlegung in die Sektion 200 am 12. Februar 2011. Dort ist die Lage dem Vernehmen nach weitaus brutaler als es zuvor bereits der Fall war. Spannungen und Feindseligkeiten verursachen eine gewalttätige Atmosphäre unter den Gefangenen. Frau Kamalabadi wurde bereits Opfer physischer Bedrohungen. Berichten zufolge soll es sich bei der Verlegung um eine Strafmaßnahme dafür handeln, dass die beiden Frauen zunehmend von Mitinhaftierten aufgesucht wurden, die aus persönlicher Not Trost bei ihnen suchten.
Es besteht die große Sorge, dass die Verlegung inszeniert wurde, um eine Lage der Verunsicherung und Bedrohung herbeizuführen, die unmittelbar das Leben oder die persönliche Unversehrtheit der Frauen bedroht.
Deshalb appelliert die Bahá’í-Gemeinde Deutschland an die Bundesregierung, erneut bei der iranischen Regierung Protest gegen diese unmenschliche Behandlung einzulegen und die sofortige Freilassung der unschuldig Inhaftierten zu verlangen.

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