Diese sechs Bahá’í wurden Ende Juli 2020 aus der Haft in Sana’a entlassen und mussten aus ihrem Heimatland ausreisen.

1.     Herr Hamed Kamal Muhammad bin Haydara wurde am 3. Dezember 2013 an seinem Arbeitsplatz bei der Natural Gas Company in Behaf, Regierungsbezirk Shabwa, verhaftet. Zum Zeitpunkt der Verhaftung wurde ihm kein Verbrechen vorgeworfen. Sein Aufenthaltsort war neun Monate lang nicht bekannt. Während dieser Zeit wurde er extremer Folter ausgesetzt, die zum Verlust seines Gehörs und zu einem Bandscheibenvorfall, der ihm das Gehen erheblich erschwert, führten. Seit April 2017 befindet er sich im Zentralgefängnis in Sana‘a. Er wurde der Spionage und der Verbreitung des Bahá’í-Glaubens angeklagt. Herr Haydara wurde am 2. Januar 2018 zum Tode verurteilt. Seine Familie konnte ihn nicht besuchen, da das Nationale Sicherheitsbüro nach Bahá’í sucht, einschließlich seiner Frau. Er leidet, über die erheblichen Beeinträchtigungen durch die Folter hinaus unter chronischen Krankheiten. Der medizinische Ausschuss legte dem Strafverfolgungsgericht einen Beschluss zur Durchführung eines medizinischen Verfahrens vor, der noch nicht zu einer Behandlung führte. 

Waleed Ayyash (rechts) und Akram Ayyash (links).

2.     Herr Walid Saleh Abdullah Ayyash wurde am 20. April 2017 an einem Kontrollpunkt in der Nähe von Hudaydah verhaftet. Sein Aufenthaltsort war bis Januar 2018 unbekannt, als seine Familie ihn endlich besuchen durfte. Er litt an einem Bandscheibenvorfall, aber es sind keine Informationen über seinen aktuellen Zustand bekannt. Während einer siebenmonatigen Einzelhaft im Nationalen Sicherheitsbüro wurde körperlich gefoltert. Er wurde auch physisch gezwungen, eine schriftliche Erklärung unter seinem Namen mit einem Fingerabdruckstempel zu versehen. Herr Ayyash besteht darauf, dass diese Aussage falsch ist. Er war in  ebenfalls in einem Gefängnis in Sana’a inhaftiert.

3.     Herr Akram Saleh Abdullah Ayyash (Bruder des oben erwähnten Walid Ayyash), wurde am 22. Oktober 2017 verhaftet. Er hatte eine kleine Feier anlässlich eines Bahá’í-Feiertags im Haus seines Bruders organisiert. Auf dem Weg zur Feier näherten sich ihm mehrere Autos, hielten ein paar Meter vom Haus entfernt an und eröffneten das Feuer auf ihn. Er fuhr weiter, bis er das Haus erreichte, wo das Wohnhaus von großen Militärfahrzeugen angegriffen wurde. Dort wurde er verhaftet. Sein Aufenthaltsort blieb bis Januar 2018 unbekannt, als seine Familie ihn gelegentlich besuchen durfte. Er leidet an Darmproblemen und Bauchschmerzen. Auch er war in einem Gefängnis in Sana’a inhaftiert. Ihm wurde ebenfalls kein Zugang zu seinem Anwalt gewährt. Er wurde körperlich misshandelt und ihm wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert.

4.     Herr Keivan Muhammad Ghaderi (auch als „Kaiwan Qaderi“ bezeichnet) wurde am 10. August 2016 im Joud Institute, Sana’a, verhaftet, als Sicherheitskräfte eine Jugendfreizeit, in dem er sich aufhielt, überfielen, das anlässlich des Internationalen Tages der Jugend stattfand. Über 60 Teilnehmer, darunter auch Kinder und Frauen, wurden ebenfalls ohne Benennung des Tatvorwurfs verhaftet. Auf erheblichen Druck von Aktivisten und führenden internationalen Menschenrechtsorganisationen wurden die Gefangenen freigelassen, mit Ausnahme von Herrn Ghaderi. Er leidet an Vitamin D-Mangel und extremer Gebrechlichkeit. Ihm wurde kein Zugang zu seinem Anwalt gewährt. Er wurde körperlich misshandelt und ihm wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert.

5.     Herr Badiullah Sana’i wurde am 25. Mai 2017 vor seinem Arbeitsplatz beim Amt für Raumordnung und Stadtplanung verhaftet. Eine Reihe bewaffneter Personen, die in Zivil gekleidet waren, warteten vor dem Eingang auf ihn. Er wurde verhaftet und mit einem Pkw an einen unbekannten Ort gebracht, wo seine Familie ihn erst nach monatelanger Inhaftierung besuchen durfte. Er leidet an zahlreichen chronischen Krankheiten, darunter Diabetes, Bluthochdruck, Allergien und Vitamin D-Mangel. Er leidet auch an einem Bandscheibenvorfall. Er war in einem Gefängnis in Sana’a inhaftiert. Ihm wurde kein Zugang zu seinem Anwalt gewährt. Er wurde körperlich misshandelt und ihm wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert.

6.    Herr Wael Ibrahim al-Arieghie wurde am 24. Mai 2017 in der Sittin Straße in Sana’a verhaftet. Er wurde auf der Straße von bewaffneten Personen in Zivilkleidung in nicht gekennzeichneten Autos abgeführt. Später stellten sich die Personen als Beamte des Nationalen Sicherheitsbüros heraus. Ein Jahr nach seiner Inhaftierung gelang es ihm, die Bahá’í zu kontaktieren. Derzeit sind keine Informationen über seinen früheren oder gegenwärtigen Gesundheitszustand verfügbar. Er war ebenfalls in einem Gefängnis in Sana’a inhaftiert. Ihm wurde kein Zugang zu seinem Anwalt gewährt. Er wurde körperlich misshandelt und ihm wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert.