Der Zivilpakt der Vereinten Nationen konkretisiert die wichtigsten bürgerlichen und politischen Rechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für alle Staaten, die ihn ratifiziert haben (wie den Iran), rechtsverbindlich. Er umfasst:
Schutzrechte

  • Verbot der Folter
  • Verbot der Sklaverei

Freiheitsrechte

  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Recht auf freie Meinungsäußerung
  • Versammlungsfreiheit

Politische Rechte

  • passive und aktive Wahlrecht
  • Verbot von Diskriminierung
  • Minderheitenrechte

Die Internationale Bahá’í-Gemeinde fordert fortwährend die Achtung und Gewährleistung dieser Rechte durch die Träger von Hoheitsgewalt. Mit der dem Menschen innewohnenden Würde ist es unvereinbar, wenn er gefoltert oder versklavt und damit zum Objekt degradiert wird. Die Bahá’í-Schriften betonen den hohen Wert der eigenständigen Suche nach Wahrheit, die dem Einzelnen nur dann ermöglicht wird, wenn er seine eigene Meinung und seinen Glauben frei von staatlichen Eingriffen äußern und in Gemeinschaft mit anderen kund tun darf. Um sich an gesellschaftlichen Prozessen beteiligen zu können, muss es ferner jedem Menschen ermöglicht werden, an Wahlen teilzunehmen und selbst gewählt zu werden. Unabhängig davon, ob er aufgrund bestimmter Merkmale zur Mehrheits- oder einer Minderheitengruppe gezählt wird, muss er frei von Unterdrückung und Bevormundung leben dürfen.