
Die Geschichte der jemenitischen Bahá’í-Gemeinde geht zurück auf die Anfänge des Bahá’í-Glaubens in der Mitte des 19. Jahrhunderts. In jüngster Zeit initiierte die jemenitische Bahá’í-Gemeinde (geschätzt auf einige Tausend Mitglieder) verschiedene soziale und kulturelle Hilfsprogramme zugunsten notleidender Bevölkerungsgruppen. Die Bahá’í entwickelten zunächst gute Beziehungen zu Behörden und gesellschaftlichen Gruppen, die sich jedoch seit der Machtübernahme der Huthis im Nordjemen in zunehmenden Druck auf die Bahá’í-Gemeinde wandelten. Eine erste Verhaftungswelle von Bahá’í – unter ihnen auch Stammesangehörige – ereignete sich im August 2016, eine weitere im April 2017. Im Oktober 2017 kam es zu weiteren Schauprozessen vor einem Sondergericht der Huthi in Sana’a. Einer dieser Prozesse endete im Januar 2018 mit der Verhängung einer Todesstrafe einzig aus religiösen Gründen gegen Hamed bin Haydara.
Die Verfolgung der Bahá’í im Jemen gründet sich auf ein Iranisches Regierungsdokument zur sog. Bahá’í-Frage aus dem Jahr 1991, das besagt: „Es muss ein Plan entwickelt werden, um ihre [Bahá’i] kulturellen Wurzeln außerhalb des Landes anzugreifen und zu zerstören.“ Sie folgt demselben Muster wie im Iran. Die von Huthi-Führer Abdul-Malik al-Huthi medial übertragenen Hassreden sind mit denen des Obersten Führers Khamenei vergleichbar. Die Inhaftierungen und Willkürurteile werden ebenfalls mit Spionage für Israel oder Apostasie begründet und sind Ausdruck tiefgreifender religiöser Vorurteile. Der Einfluss des Iran auf die Nationale Sicherheitsbehörde und die sondergerichtliche Staatsanwaltschaft der Huthis wird von unabhängigen Experten der Region, Journalisten und Menschenrechtsorganisationen bestätigt.
Am 26. September 2018 äußerte sich die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler (SPD) zur Verfolgung der Bahá’í im Jemen und forderte die Freilassung der Bahá’í.
Anfang November 2018 hatte die Bundesregierung gemeinsam mit den USA, Kanada und Australien eine Erklärung unterzeichnet, in der sie ihre Besorgnis über die Verschlechterung der Behandlung der Bahá’í im Jemen, insbesondere durch die Huthis in Saana, zum Ausdruck brachten. In der Erklärung fordern sie die Huthis auf, alle Bahá’í sofort freizulassen.
Am 31. Juli 2020 wurden der zum Tode verurteilte Hamed bin Haydara sowie die weiteren fünf inhaftierten Bahá’í auf internationalen Druck hin aus ihrer Willkürhaft entlassen und ins Ausland deportiert.
Dennoch werden weiterhin 24 Bahá’í einzig aufgrund ihres Glaubens vor einem Huthu-Sondergericht in Sanaa angeklagt, das 2018 ein Todesurteil gegen einen Bahá’í verhängte.
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