Die iranische Verfassung zählt die Bahá’í nicht zu den sogenannten „anerkannten religiösen Minderheiten“. Daher sind sie verfassungsrechtlich schutzlos gestellt. Sie unterliegen vielmehr diskriminierenden Regelungen, die 1991 in einem Memorandum von dem iranischen Regime festgehalten wurden. 

Artikel 13 der iranischen Verfassung listet die religiösen Gemeinschaften, die aus Sicht des Regimes „anerkannt“ sind, abschließend auf:

„Zoroastrian, Jewish, and Christian Iranians are the only recognised religious minorities, who, within the limits of the law, are free to perform their religious rites and ceremonies, and to act according to their own canon in matters of personal affairs and religious education.“ [1]

An der darin zum Ausdruck kommenden weitreichenden  rechtlichen und gesellschaftlichen Ausklammerung der dort nicht genannten Religionen, einschließlich der Bahá’í, sind die Behauptungen der iranischen Führung zu messen, in Iran genieße jeder Bürger die gleichen Rechte und die Bahá‘í seien nicht diskriminiert, sie würden lediglich aufgrund von Gesetzesübertretungen vor Gericht gestellt.

Artikel 14 verdeutlicht den verfassungsrechtlichen Spielraum des Regimes für die unbarmherzige und ungerechte Behandlung von Minderheiten, indem es sich lediglich darauf berufen muss, dass die entsprechende Minderheitengruppe sich gegen den Islam und den Iran verschworen habe:

„In accordance with the sacred verse ´God does not forbid you to deal kindly and justly with those who have not fought against you because of your religion and who have not expelled you from your homes´[60:8], the government of the Islamic Republic of Iran and all Muslims are duty-bound to treat non-Muslims in conformity with ethical norms and the principles of Islamic justice and equity, and to respect their human rights. This principle applies to all who refrain from engaging in conspiracy or activity against Islam and the Islamic Republic of Iran.´

Da sich ausdrücklich auch alle Muslime auf diese Ausnahmeregelung berufen können,, erhielten die paramilitärischen Gruppierungen neuen Auftrieb und Zustrom. So sind seit Beginn der islamischen Revolution in Iran über 200 Bahá’í allein ihrer religiösen Überzeugung wegen hingerichtet worden. Fünfzehn weitere Bahá’í, unter ihnen die neun Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates, wurden verschleppt und hingerichtet. Hunderte und Tausende wurden in Gefängnissen gefoltert, die gesamte Gemeinde durch ein Dekret des iranischen Generalstaatsanwalts im Jahre 1983 verboten, die sozialen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen konfisziert, die Heiligen Stätten und Friedhöfe geschändet, zerstört, enteignet oder im Sinne der Islamischen Revolution verwendet.

Dass all dies kein Zufall, sondern lang angelegte Strategie ist, beweist ein offizielles Dokument, das der Oberste Rat der Iranischen Kulturrevolutionam 25. Februar 1991 verabschiedete. Durch die Gegenzeichnung des Obersten religiösen Führers Khamenei in eigener Handschrift erhält dieses Papier besonderes Gewicht, es muss somit auch als religiös verbindliche Anweisung angesehen werden. Dieses Golpaygani-Memorandumwurde 1993 von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen als authentisch verifiziert und veröffentlicht. Es weist alle iranischen Behörden an, „den Fortschritt und die Entwicklung der Bahá’í zu blockieren“ und ihre kulturellen Wurzeln (auch) im Ausland zu zerstören.

Die iranische Regierung hat die Existenz dieses Memorandums stets bestritten. Im Jahr 2006 gelangte jedoch ein Schreiben des Sicherheitsbüros des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Technologie ans Licht der Öffentlichkeit, das die 81 Universitäten des Landes anwies, alle Bahá’í zu exmatrikulieren, sofern sie als solche bekannt würden. Explizit verwies darin der Generaldirektor des Ministeriums, Asghar Zarei, auf das Memorandum, womit die Existenz durch die Regierung selbst bestätigt wurde.

Das Schreiben des Sicherheitsbüros des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Technologie lesen Sie hier:

Schreiben des Ministeriums an die Universitäten aus dem Jahr 2006 (pers.)

Schreiben des Ministeriums an die Universitäten aus dem Jahr 2006 (engl.)

[1]  Offizielle englische Übersetzung der Verfassung der Islamischen Republik Iran vom 15.11.1979 (veröffentlicht durch „Islamic Propagation Organization“, Teheran/Iran)