„Iranische Menschenrechtspolitik muss im Fokus der deutschen Politik bleiben“

Die Bahá’í-Gemeinde Deutschland ruft die Bundesregierung dazu auf, in der Auseinandersetzung um ein iranisches Atomwaffenprogramm nicht die Menschenrechte zu opfern. „Der Druck auf die iranische Führung muss der katastrophalen Menschenrechtslage in diesem Land gerecht werden“, sagte Prof. Ingo Hofmann, Sprecher für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde Deutschland, zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.

Auch die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen gehört zu den fundamentalen Sicherheitsfragen in Bezug auf Iran. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Teheraner Führung es gut versteht, im Schatten der Nuklearfrage die Verfolgung ihrer Minderheiten zu  intensivieren. Die Einforderung der Menschenrechte ist für die Sicherheit und Entwicklung von Frauen und ethnischen wie religiösen Minderheiten im Iran heute lebensnotwendig, denn sie leiden unter der verheerenden Menschenrechtsbilanz der iranischen Regierung am meisten.

Hofmann erinnerte daran, dass „neben willkürlichen Inhaftierungen, Einschränkungen der Meinungs– und Versammlungsfreiheit, Berufsverboten und Beschlagnahmungen auch die Verweigerung des Rechts auf Bildung von der iranischen Regierung systematisch als Strafmaßnahme gerade gegen die junge Generation – die Zukunft des Landes – eingesetzt wird“.

Die Kriminalisierung des Strebens nach Bildung ist selbst ein Verbrechen. Von der Möglichkeit, sich zu bilden und in Lehre und Forschung tätig zu sein, hängt das Wohlergehen und die Entwicklung einer ganzen Gesellschaft ab.

Erst im Oktober 2011 wurden sieben Dozenten des Bahá’í Institute for Higher Education (BIHE) zu Staatsfeinden erklärt und von einem Revolutionsgericht in Teheran zu jeweils vier– bzw. fünfjährigen Haftstrafen verurteilt. 49 namhafte Professoren aus Deutschland protestieren dagegen in einem Offenen Brief an den iranischen Wissenschaftsminister Kamran Daneschdschu. Die Achtung der Menschenrechte müsse „als Wertekatalog für die internationale Hochschulzusammenarbeit gelten“.

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