Bahá’í-Recht ist Thema einer Juristenfortbildung in Bangladesch

Die Webseite der Bahá’í-Gemeinde Deutschland veröffentlicht einen Beitrag über eine Juristenfortbildung zum Bahá’í-Recht, die Anfang Dezember im islamisch geprägten Bangladesch stattgefunden hat.

Rund neunzig Prozent der 164 Millionen starken Bevölkerung Bangladeschs sind Muslime, weitere zwölf Prozent Hindus. Daneben gibt es größere religiöse Minderheiten der Buddhisten und Christen. Die geschätzten rund 13.000 Anhänger der Bahá’í-Religion nehmen sich demgegenüber als kleine Minderheit aus. Dennoch wird auch ihr Personen- und Familienrecht vom Staat anerkannt. …
Seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts leben Bahá’í in Bangladesch. Der erste lokale Geistige Rat wurde 1952 in Dhaka gewählt. Damals gehörte der mehrheitlich von Muslimen bewohnte Teil Bengalens noch zu Pakistan und bildete dessen östliche Staatshälfte, die jedoch durch das Territorium Indiens von Westpakistan getrennt war. Nach der Unabhängigkeitserklärung Ostpakistans zur Volksrepublik Bangladesch wurde im Jahr 1972 ein eigener Nationaler Geistiger Rat der Bahá’í von Bangladesch gebildet.
Wie in vielen weiteren Ländern auch, fallen in Bangladesch Familienangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der religiösen Rechtsprechung. Auf Grundlage der jeweiligen Religionszugehörigkeit sind Personenstandsrechte erlassen, die in familienrechtlichen Fragen wie Heirat, Scheidung, Unterhalt, Erbfolge, Adoption oder religiöse Stiftungen Anwendungen finden.
Da etwa neunzig Prozent der Bevölkerung muslimisch sind, ist das islamische Personen- und Familienrecht allgemein bekannt. Dies gilt allerdings nicht für das Recht der religiösen Minderheit der Bahá’í. Jabbar Eidelkhani, Mitglied des Kontinentalen Berateramtes der Bahá’í, begründete daher bei seiner Ansprache während einer juristischen Fortbildung in Dhakar die Notwendigkeit der Schulung: „Wenn es zwischen Bahá’í Probleme gibt und sie sich an ein Gericht wenden, müssen die Richter im Sinne des Bahá’í-Personenstandsrechts entscheiden. Deshalb ist die Konferenz so bedeutend. Anwälte und Richter erfahren durch die Konferenz sowie die vorhergegangenen Weiterbildungen mehr über die Anwendung des Bahá’í-Rechts.“
Fast 180 Juristen, Richter und Anwälte aus dem ganzen Land nahmen am 3. Dezember an der Konferenz über die Bahá’í-Religion und das für die Bahá’í-Gläubigen geltende Personen- und Familienrecht teil. Die erstmals in dieser Form abgehaltene Veranstaltung fand im Hörsaal des Obersten Gerichtshofes Bangladeschs statt und hatte das konkrete Anliegen, Anwälte und Richter darauf vorzubereiten, Bahá’í-Mitglieder in Rechtsfragen wie Eheschließung oder Erbrecht zu beraten.
Mizanur Rahman, Vorsitzender der Bangladescher Menschenrechtskommission, eröffnete die Konferenz: „Wenn Religion dazu da ist, die Menschenwürde sicherzustellen, dann bezieht sich auch das Bahá’í-Personenstandsrecht hierauf. In dieser Hinsicht unterscheidet es sich nicht von allen anderen Religionen.“
Ebenso hielt Richter Delwar Hossain einen Vortrag über Herkunft und Hintergrund des Bahá’í-Personenstandsrechts. Der Anwalt Samarendra Nath Goswami referierte über die Bedeutung der Bahá’í-Gesetze für Juristen. Goswami, der für die Organisation der Konferenz verantwortlich war, hatte bereits früher kleinere Weiterbildungsseminare zum Thema abgehalten.

Eine englischsprachige Meldung hierüber veröffentlichte auch der Bahá’í World News Service.

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