Amnesty fordert Stärkung der Religionsfreiheit

Die deutsche Sektion von Amnesty International hat sich auf ihrer Jahreshauptversammlung am Pfingswochenende auch für das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit stark gemacht. In einer Resolution forderten die etwa 500 Delegierte, „alle Staaten und nichtstaatlichen Akteure auf, ihrer Verpflichtung zu Achtung, Schutz und Verwirklichung dieses Rechtes nachzukommen“. Weiter heißt es in der Resolution:

Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit weltweit zeigen sich einerseits durch direkte Eingriffe und andererseits in Form von Verweigerung vieler Staaten, ihrer Verpflichtung zur Achtung, Schutz und zur Verwirklichung der politisch-bürgerlichen und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für Anhänger und Anhängerinnen ihnen jeweils missliebiger Religionen und Weltanschauungen nachzukommen.
Die Jahresversammlung verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen oder Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, gleich welcher Religion oder Weltanschauung sie angehören oder nicht angehören. Die JV verurteilt ebenfalls jegliche Gewalt und Diskriminierung, die unter Berufung auf Religionen oder Weltanschauungen ausgeübt werden.
Zudem fordert sie alle Regierungen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch alle Führenden der religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen in den ungehinderten Genuss der friedlichen freien Religionsausübung gelangen, ohne dabei Schaden an Leib und Leben zu nehmen bzw. Opfer von Diskriminierung zu werden. Staaten und religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein Klima des Respekts gegenüber Andersdenkenden und Andersgläubigen zu schaffen und damit Intoleranz und Gewalt den Nährboden zu entziehen.
Die Jahresversammlung verweist darauf, dass das Recht auf Religionsfreiheit die Freiheit einschließt, seine Religion oder seine Überzeugung ungehindert aufzugeben oder zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Das Recht auf Religionsfreiheit schließt ebenfalls das Recht ein, keiner Religion anzugehören. Staatliche Regelungen, die auch nur einzelne Teile dieser Freiheiten beschneiden oder kriminalisieren, sind daher Verletzungen des Rechtes auf Religionsfreiheit.
Die JV fordert die EU Staaten auf, die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie umfassend in nationales Recht umzusetzen und Flüchtlinge, denen Verfolgung aufgrund ihrer theistischen, atheistischen oder nicht-theistischen Überzeugungen droht, entsprechend zu schützen.
Die JV beauftragt den Vorstand, diesen Beschluss dem IEC, dem Generalsekretär und dem Chairs Forum zur Kenntnis zu bringen und im Internationalen Sekretariat anzuregen, Verletzungen des Rechtes auf Religionsfreiheit als Kategorie in der Dokumentenbasis systematisch zu erfassen. Dieser Beschluss ist öffentlich.

Die Jahreshauptversammlung forderte ebenso die Freilassung des iranischen Menschenrechtsanwalts Abdolfattah Soltani, der zu 18 Jahren Haft verurteilt worden ist. Die Anklage stützte sich unter anderem darauf, dass Soltani 2009 den Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg angenommen hatte.

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