UN-Experten in Sorge um religiöse Minderheiten

Die beiden UN-Sonderberichterstatter Ahmed Shaheed und Heiner Bielefeldt fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme von der iranischen Regierung, alle Verfahren gegen inhaftierte und strafverfolgte Menschen, die in Iran von ihrem Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit Gebrauch machen, „gründlich und unabhängig“ zu untersuchen. Kein Mensch dürfe verhaftet werden, weil er friedlich sein Recht auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausübt, teilten die beiden UN-Experten am 20. September mit.

Dr. Ahmed Shaheed, UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Iran (links), Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit (rechts), Foto: UN Photos/Jean-Marc Ferre and Paulo Filgueiras

 
Die beiden UN-Sonderberichterstatter begrüßten die Freilassung des christlichen Pfarrers Naderkhanis, der ursprünglich aufgrund von Apostasievorwürfen zum Tode verurteilt wurde. Die Experten hoben jedoch auch die Verhaftung und Inhaftierung Hunderter weiterer Christen in den letzten Jahren hervor und forderten die iranische Regierung auf, das „derzeitige Klima von Angst, in dem sich viele christliche Kirchen befinden, zu lockern.“
„Iran hat einen rechtlichen Rahmen, der Christen das Recht auf Religionsfreiheit einräumt, und sollte dafür sorgen, dass dieses Recht auch in der Praxis angewandt wird“, betonte der Nürnberger Menschenrechtsprofessor Heiner Bielefeldt, der UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist. Bielefeldt merkte an, dass das Recht auf Religionswechsel in diesem Zusammenhang „ein unveräußerlicher Teil“ des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist. Bielefeldt forderte auch den Schutz der Bahá’í sowie anderer religiöser Minderheiten, die in der iranischen Verfassung nicht anerkannt sind. Noch sind die Gerichtsverfahren von 495 Baha’i weiterhin offen, über 100 Bahá’í verbüßen derzeit Haftstrafen.
Der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage in Iran, Dr. Shaheed, stellte fest, dass die Verhaftung und Strafverfolgung aufgrund religiöser Zugehörigkeit dem Minderheitenschutz in der iranischen Verfassung widerspreche sowie den Verpflichtungen des Landes gemäß dem 1975 von Iran unterzeichneten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

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