Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, erklärte heute angesichts der bereits fünf Jahre andauernden Haft der sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde:
Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht. Wir unterstützen die Kampagne der Internationalen Bahá’i-Gemeinde für die sofortige Freilassung der sieben im Iran rechtswidrig und seit bereits fünf Jahren inhaftierten Bahá’i-Führungsmitglieder: Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tifahm.
Weitere 15 Jahre ihres Lebens sollen die politischen Gefangenen in Haft verbringen, weil sie Angehörige der größten religiösen Minderheit im Iran sind. Nachdem sie das erste Haftjahr ohne schriftliche Anklage und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand verbrachten, wurden sie 2010 in einem nur sechstägigen Prozess und unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf Grundlage ungenügender Beweise zu 20 Jahren Haft verurteilt. Dies Vorgehen stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar.
Der Umgang mit den Verurteilten steht exemplarisch für die Diskriminierung und das damit verbundene Leid aller Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Bahá’i im Iran. Sie sind weitgehend rechtlos, haben keinerlei Rechtsanspruch und Rechtssicherheit. Den Bahá’í wird Spionage für den Westen vorgeworfen. Menschenrechtsverletzungen an den Bahá’í sind oftmals staatlich inszeniert und gesteuert. Der Zugang zu Universitäten wird ihnen systematisch verwehrt.
Der Iran ist als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte an die darin enthaltenen menschenrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Er muss seinen Bürgern essentielle Menschenrechte gewähren. (Foto: Deutscher Bundestag)