Iranische Bahá’í-Führung seit drei Jahren in Haft

(stehend v.l.n.r.) Fariba Kamalabadi, Vahid Tizfahm, Jamaloddin Khanjani, Afif Naemi, Mahvash Sabet; (sitzend v.l.n.r.) Behrouz Tavakkoli, Saeid Rezaie

Am kommenden Samstag, dem 14. Mai, beginnt für sechs der sieben ehemaligen Mitglieder der iranischen Bahá’í-Führung das vierte Jahr in iranischer Haft. Das siebte Mitglied der so genannten Yárán wurde bereits drei Monate zuvor verhaftet. Die Gruppe, „Freunde im Iran“ genannt, kümmerte sich um die religiösen Belange der über 300.000 Bahá’í im Iran. Unterdessen bestätigte die Internationale Bahá’í-Gemeinde die Verlegung der beiden weiblichen Mitglieder der Yárán in ein anderes Gefängnis.
Die Bahá’í Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rezaie, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm wurden am 14. Mai 2008 in Teheran festgenommen, Mahvash Sabet bereits im März des Jahres. Nachdem sie dreißig Monate unrechtmäßig im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert waren, wurden sie im August 2010 aufgrund willkürlicher Anklagen und nach einem unfairen Verfahren zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Seither hielt man die sieben Bahá’í im Gohardasht-Gefängnis in Karaj unter menschenunwürdigen Bedingungen gefangen.
„Wie wir jetzt erfahren haben, wurden Fariba Kamalabadi und Mahvash Sabet am 3. Mai in das Qarchak-Gefängnis verlegt, etwa 45 Kilometer von Teheran entfernt”, bestätigte die Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen, Bani Dugal, entsprechende Medienberichte. „Nach unseren Informationen sind sie mit bis zu 400 weiteren Frauen in einer Art Lagerhalle mit minimalsten sanitären Anlagen eingepfercht“, so Dugal. Es sei unklar, ob dies eine langfristige Anordnung ist. „In jedem Fall ist jeder beliebige Zeitraum im Gefängnis zu lang für diese unschuldigen Menschen.“
Die fünf Männer befinden sich weiterhin in einem streng bewachten Flügel für politische Gefangene im Gohardasht-Gefängnis.
Die Internationale Bahá’í-Gemeinde teilt weiterhin mit, dass in den nächsten Tagen rund um die Welt Veranstaltungen abgehalten werden, um des dritten Jahrestags der Verhaftung dieser sieben Bahá’í zu gedenken.
In Washington D.C. wird am heutigen Donnerstag Senator Mark Kirk einen Empfang eröffnen. Er hatte unlängst Resolutionen im Abgeordnetenhaus und dem Senat eingebracht, um auf das fortwährende Leid der iranischen Bahá’í aufmerksam zu machen. In den Niederlanden werden die Mitglieder religiöser Gemeinschaften sowie interreligiöser Netzwerke am Freitag und Samstag in die Gotteshäuser des Landes eingeladen, um für die Religions- und Glaubensfreiheit im Iran zu beten. Am 18. Mai wird darüber hinaus für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein Solidaritätskonzert im Auditorium des Bahá’í-Hauses der Andacht in Neu Delhi stattfinden. Bereits in dieser Woche verurteilten Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Verfolgungen im Iran aus Anlass des Jahresempfangs der Bahá’í-Gemeinde Deutschland in Berlin.
Die Inhaftierung der Bahá’í-Führungsmitglieder rief deutlichen Protest von Regierungen rund um den Erdball hervor. Die Europäische Union, der Präsident des Europäischen Parlaments, zahllose Menschenrechtsorganisationen und weitere Gruppen, religiöse Führer und ungezählte Einzelpersonen schlossen sich den Protesten an. So wiederholte im letzten Monat der britische Premierminister David Cameron seine tiefe Sorge über das „anhaltende Leid der sieben Bahá’í-Führungsmitglieder und die ständigen Angriffe auf den Bahá’í-Glauben im Iran“.
“Sie ertragen die schwerwiegende Diskriminierung und Einschüchterung, die sie nur erleiden, weil sie ihrem Glauben treu bleiben, mit bewundernswerter Würde und Geduld“, schrieb Cameron in einem Brief an den Nationalen Geistigen Rat der Bahá’í in Großbritannien.
Cameron brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die kürzlich erfolgte Ernennung eines UN-Sonderberichterstatters zu Iran sowie die Verhängung von Sanktionen durch die Europäische Union dem Iran „das Ausmaß der internationalen Sorge bezüglich der Menschenrechtssituation vermitteln und zeigen, dass Rechtsverletzungen nicht unbeachtet bleiben.“

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