Die Berichte, denen zufolge die sieben führenden Mitglieder der iranischen Bahá’í-Gemeinde mit jeweils zwanzigjährigen Haftstrafen belegt wurden, haben weltweit zu Verurteilungen von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen geführt. Dies berichtet die Webseite der Internationalen Bahá’í-Gemeinde.
Die Regierung Großbritanniens, Australiens, Kanadas, Frankreichs und Deutschlands sowie der Präsident des Europäischen Parlaments äußerten deutliche Worte der Besorgnis. Sie alle verlangten die Freilassung der Gefangenen auf Kaution, die Aufhebung des Urteils und fordern von dem Iran ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Rechtsnormen.
Der britische Außenminister William Hague zeigte sich am Mittwoch entsetzt über die zwanzigjährige Haftstrafe. In einer Stellungnahme sagte er: „Dies ist ein schockierendes Beispiel für die anhaltende Diskriminierung der Bahá’í durch den iranischen Staat. Dies ist völlig unakzeptabel.“ Hague rief die iranischen Behörden auf, umgehend das Urteil zu revidieren und die Verfolgung der Bahá’í zu beenden.
Auch der kanadische Außenminister Lawrence Cannon sagte, sein Land sei über das Urteil, das „ohne schriftliches Gerichtsurteil noch auf rechtsstaatliche Art und Weise“ gefällt worden sei “tief beuruhigt”. Er drängte den Iran, die Gefangenen auf Kaution freizulassen.
Deutschland bezeichnete den Ausgang des Prozesses als „herben Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte im Iran einsetzen“. Markus Löning, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt sagte, das Urteil müsse „aufgehoben werden und ein faires und öffentliches Gerichtsverfahren gewährleistet werden.“ Weiter sagte er: „Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden sind.“
Frankreich äußerte seine „Bestürzung“ über die zwanzigjährige Haftstrafe. Auf einer Pressekonferenz sagte die Sprecherin des französischen Außenministeriums, Christine Fages, die iranischen Behörden sollten aufhören, die Bahá’í und andere religiöse Minderheiten zu verfolgen. Der Iran solle vielmehr die „Religions- und Gewissenfreiheit respektieren, zu denen er sich freiwillig verpflichtet hat, indem er den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterschrieben hat“.
Auch Australien äußerte seine tiefe Besorgnis über das Urteil. „Wir fordern den Iran weiterhin auf, alle Gerichtsprozesse fair, öffentlich und in Übereinstimmung mit seinen internationalen Verpflichtungen zu führen“, sagte ein Sprecher des Außenministeriums der australischen Regierung nach Angaben der Printausgabe der Canberra Times von Mittwoch (Seite 6).
In einer ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme nannte der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, das Urteil „ein schockierendes Signal und eine ungeheure Enttäuschung für alle, die auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituation im Iran gehofft hatten.” Und weiter sagte er: „Der Iran hat sich zu internationalen Standards verpflichtet und ich betone, dass dies auch den Respekt und den Schutz der Religionsfreiheit mit einschließt.“
Internationale Menschenrechtsorganisationen stimmten ebenfalls in den Protest gegen die Haftstrafen ein. So nannte die International Campaign for Human Rights in Iran die Verurteilung der sieben Bahá’í „politisch motiviert, diskriminierend, ungerecht und unter iranischem wie auch internationalem Recht illegal”. Aaron Rhodes, Sprecher der Organisation sagte: „Sie wurden ausschließlich nur deshalb verurteilt, weil sie Bahá’í sind. Ihre Inhaftierung ist Ausdruck der Unterdrückung des Bahá’í-Glaubens und seiner Anhänger.“
Amnesty International bezeichnete die sieben Bahá’í als politische Gefangene, die nur aufgrund ihres Glaubens oder friedlicher Aktivitäten für die verfolgte Minderheit der Bahá’í im Gefängnis sind. „Die sieben waren monatelang ohne Anklage inhaftiert, bevor sie der Farce einer Gerichtsverhandlung ausgesetzt waren. Sie müssen sofort freigelassen werden“, sagte Hassiba Hadj Sahraoui, Amnesty Internationals stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika.
Die International Federation for Human Rights (FIDH) und die Iranian League for the Defence of Human Rights (LDDHI) forderten die iranische Regierung auf, „in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie auch mit internationalen Menschenrechtsabkommen, die die Islamische Republik Iran ratifizierte, zu handeln.“
Human Rights Watch verlangte von der iranischen Justiz, die Sieben sofort freizulassen „da offenbar zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Beweise gegen sie vorgebracht wurden und sie kein faires und öffentliches Verfahren erhielten.” Joe Stork, stellvertretender Direktor für Nahen Osten sagte: „Die iranische Behörde war nur mehr als zwei Jahre lang nicht in der Lage, auch nur den kleinsten Beweis gegen die sieben Bahá’í-Führer vorzubringen, welcher ihre Inhaftierung, geschweige denn eine Haftstrafe von zwanzig Jahren rechtfertigen würde.” Der Iran solle konkrete Schritte unternehmen, um zu zeigen, dass er beabsichtigt, die grundlegenden Menschenrechte der Bahá’í zu schützen, so Stork. „Die sofortige und bedingungslose Freilassung der sieben Bahá’í-Führer wäre ein guter Anfang.“
Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde bei den Vereinten Nationen in Genf sagte, die Bahá’í seien sehr dankbar für die Unterstützung von Regierungen und Menschenrechtsorganisationen. „Ihre Äußerungen zeigen, dass eine wachsende Zahl von Menschen weltweit will, dass im Iran nicht nur für die Bahá’í, sondern für alle Bürger, die groben Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, Gerechtigkeit herrscht”, sagte Ala’i. „Wie lange werden die iranischen Behörden diese Stimmen noch ignorieren?“, fragte sie.