In ihrer Stellungnahme anlässlich der 19. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf hat sich die Internationale Bahá’í-Gemeinde auf die wirtschaftliche Strangulierung der Bahá’í in der Islamischen Republik Iran und des neuerlich noch verschärften Drucks auf Bahá’í-Geschäfte und Geschäftsinhaber konzentriert.
Am 28. Mai haben Agenten des Geheimdienstes zwei Fabriken überfallen und geschlossen, die vollständig oder teilweise den Bahá’í der Stadt Semnan gehörten. Eine dieser Fabriken, die Lamellenvorhänge herstellte, beschäftigte 51 Personen, davon waren 36 nicht Bahá’í. Die andere Fabrik, in der optische Linsen geschliffen wurden, beschäftigte zwei Bahá’í und sechs andere Personen. Die Stellungnahme der Internationalen Bahá’í-Gemeinde wies auch darauf hin, dass es Bahá’í nicht erlaubt sei, im öffentlichen Sektor zu arbeiten. Zusätzlich dazu werden Bahá’í mit strengen Einschränkungen im privaten Wirtschaftssektor belegt. Die zuständigen Beamten befolgen die Anweisungen der Regierung und schließen Bahá’í aus insgesamt 25 verschiedenen Berufsgruppen aus.
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