Bundestag stimmt über interfraktionellen Antrag zur Menschenrechtslage im Iran ab, der auch Eintreten für Rechte der Bahá'í fordert

Berlin, 24. Juni 2021 – Der Deutsche Bundestag stimmt am morgigen Freitag über den interfraktionellen Antrag „Menschenrechte ins Zentrum der Iranpolitik stellen“ ab, der auch ein Ende der Verfolgung und Unterdrückung religiöser Minderheiten, wie der Bahá’í, fordert. Für die vorherige Debatte ist der Zeitraum von 15:50 Uhr bis 16:20 Uhr eingeplant. In dem von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Grünen und FDP eingebrachten Antrag anerkennen diese zunächst die eskalierende Lage, der die Bahá’í als verfassungsrechtlich nicht-anerkannte religiöse Minderheit ausgesetzt sind und benennt sowohl den Grund als auch die Charakteristika der systematischen staatlichen Verfolgung, derer sie ausgesetzt sind:

Seit Jahrzehnten wird die größte nicht verfassungsrechtlich anerkannte Religionsgemeinschaft der Bahá‘í mit rund 300.000 Anhängern systematisch verfolgt und unterdrückt. Ihre Situation verschlechtert sich zunehmend. Ihnen wird vorgeworfen, von der islamischen Lehre abzuweichen. Sie gelten daher als Häretiker und ihnen wird vorgeworfen, den Staat zu gefährden. Im nordiranischen Dorf Ivel werden Anhänger der Bahá‘í brutal und mit Gewalt enteignet. Da ihr Glaube nicht in der Verfassung erwähnt wird und anerkannt ist, genießen sie als Minderheit keinen rechtlichen Schutz. Sie dürfen ihren Glauben nicht öffentlich ausleben und werden im Alltag strukturell diskriminiert, beispielsweise durch die Einschränkung von Zugang zu Bildungseinrichtungen oder durch Zwangsmaßnahmen gegen Unternehmen im Besitz der Bahá‘í. Das seit Januar 2020 geltende Antrags- formular für Personalausweise berücksichtigt nur die offiziell anerkannten Religionsgruppen. Religiöse Minderheiten sind somit gezwungen, auf einen Personalausweis zu verzichten oder ihre Religion zu verleugnen. Ein Wechsel vom islamischen Glauben zu anderen Religionen ist verboten.

Anschließend würdigt der Antrag den kontinuierlichen Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte im Iran u.a. wie folgt:

II. Der Deutsche Bundestag unterstützt

  1. den bisherigen Einsatz der Bundesregierung gegenüber Iran – auch gemeinsam mit den EU-Partnern -, um schwere Menschenrechtsverletzungen anzusprechen und wenn möglich zu verhindern. So setzte sich die deutsche Botschaft in Teheran im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juli 2020 nachdrücklich für die Freilassung der an COVID19-erkrankten Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi ein, die im Oktober 2020 aus der Haft entlassen wurde, sowie im September 2020 für die Aufhebung des Todesurteils gegen einen zur Tatzeit minderjährigen Straftäter, der in der Folge freigelassen wurde;
  2. den Einsatz der Bundesregierung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für eine Verlängerung des Mandats des VN-Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in Iran sowie für dessen Einreise nach Iran;
  3. das Engagement der Bundesregierung für Menschenrechte in Iran im dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Deutschland war auch 2020 wieder Miteinbringer der Iran-Resolution, die Menschenrechtsverletzungen in Iran zur Sprache bringt;

Im abschließenden Teil stellen die Bundestagsfraktionen u.a. folgende Forderungen an die Bundesregierung, um die Menschenrechtslage im Iran möglichst effektiv zu verbessern:

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. die Iranpolitik regelmäßig kritisch zu überprüfen und sie fortwährend an die veränderten Entwicklungen anzupassen. Dabei muss der Menschenrechtslage ein besonderes Augenmerk zukommen;
  2. Iran weiterhin aufzufordern, die von ihm ratifizierten Menschenrechtsverträge einzuhalten und umzusetzen sowie der VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und der Anti-Folter-Konvention (CAT) beizutreten;
  3. gegenüber Iran weiterhin auf die Achtung der universell gültigen Menschenrechte sowie darauf hinzuwirken, dass die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe insbesondere bei zum Tatzeitpunkt Minderjährigen gemäß der von ihm ratifizierten VN-Kinderrechtskonvention (CRC) unverzüglich eingestellt wird, wie von der EU seit Jahrzehnten gefordert;
  4. Iran weiterhin und mit Nachdruck aufzufordern, die Unterdrückung regimekritischer Stimmen, insbesondere von Medienschaffenden, Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen, einzustellen;
  5. sich gegenüber Iran für faire, rechtsstaatliche Verfahren einzusetzen, wozu auch das Recht auf freie Wahl des Strafverteidigers zählt;
  6. Iran aufzufordern, Fälle von Polizeigewalt und Gewalt von anderen Sicherheitsstrukturen juristisch aufzuarbeiten;
  7. sich gegenüber Iran weiterhin für eine menschenwürdige Behandlung der Gefangenen im Strafvollzug und für eine medizinisch angemessene Behandlung einzusetzen, insbesondere während der COVID-19-Pandemie;
  8. sich gegenüber Iran für die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und die Aufhebung der Gerichtsurteile einzusetzen;
  9. auf die unverzügliche Freilassung aller ohne Rechtsgrundlage festgehaltenen deutschen Staatsbürger hinzuwirken;
  10. gegenüber Iran fortgesetzt und mit Nachdruck dafür einzutreten, dass alle religiösen Minderheiten ihre Religionen frei ausüben können und ihre religiösen Stätten geschützt werden und zu bekräftigen, dass das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch die Freiheit, nicht zu glauben und den Glauben zu wechseln, umfasst;
  11. Iran aufzufordern, die Diskriminierung von Frauen und Mädchen, insbesondere die systematische Verfolgung von Frauenrechtlerinnen, einzustellen und angemessene und wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu ergreifen;
  12. Iran aufzufordern, die Diskriminierung und Verfolgung von LGBTIQ einzustellen;
  13. auf EU-Ebene die Initiative zu ergreifen, um die Zulassung für die Beobachtung von Gerichtsverfahren und Gefängnisbesuche für Vertreter der EU zu erhalten;
  14. sich gegenüber Iran dafür einzusetzen, dass Iran das Existenzrecht Israels unumstößlich anerkennt;
  15. Iran unmissverständlich aufzufordern, internationales Recht und internationale Verträge zu achten und einzuhalten, sein Nuklearprogramm in Übereinstimmung mit international anerkannten Beschränkungen, einschließlich der Bestimmungen des JCPoA, zu bringen und in Verhandlungen über sein Raketenprogramm einzutreten;
  16. Iran unmissverständlich aufzufordern, die Finanzierung und unmittelbare Unterstützung von terroristischen Gruppierungen oder durch sie gesteu- erte oder verbündete Organisationen einzustellen, wie z. B. die Hisbollah im Libanon, die Huthis in Jemen sowie Milizen im Irak, die in der Region destabilisierend und kriegstreibend wirken und andernfalls mit angemes- senen Sanktionen darauf zu reagieren;
  17. sich auf EU-Ebene für die Prüfung einer Ausweitung der personenbezogenen Sanktionen gegen die Verantwortlichen gravierender Menschenrechtsverletzungen in Iran einzusetzen;
  18. sich für einen EU-Menschenrechtsdialog mit Iran einzusetzen, bei dem die oben genannten Themen und weitere Menschenrechtsverletzungen Irans systematisch und kritisch angesprochen werden.
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