Iranische Behörden teilen mit, dass sie eine Bahá’í als Muslimin begraben

Es ist eine abermalige Brüskierung der iranischen Bahá’í: In einem Vorfall religiöser Diskriminierung verbieten die iranischen Behörden einer Bahá’í-Familie in Täbris, eine Verstorbene nach ihren eigenen Regeln zu bestatten. Stattdessen teilen sie mit, die Beerdigung ohne die Familie und nach islamischem Recht vorzunehmen. Dies ist nur ein weiteres Indiz für die religiösen Hintergründe der Verfolgung der Bahá’í im Iran, die mit den politischen Anklage der Regierung kaschiert werden sollen.
„Jeder, der die Kultur des Nahen Ostens kennt, weiß, dass es vollkommen inakzeptabel ist, dass die Regierung eine Familie dazu zwingt, ein Familienmitglied nach den Bräuchen einer anderen Religion zu beerdigen“, sagte Diane Ala’i, Sprecherin der Internationalen Bahá’í-Gemeinde am Sitz der Vereinten Nationen in Genf.
Sie wie darauf hin, dass nach den Bestattungsregeln der Bahá’í ein Verstorbener in einem Sarg beerdigt werden muss, während im Islam kein Sarg benutzt wird. „Dieser Vorfall zeigt, wie weit die iranische Regierung bereit ist zu gehen, um ihren Vorurteilen und ihrem Hass gegenüber den Bahá’í zum Ausdruck zu bringen“, sagte sie.
Der Zwischenfall begann am vergangenen Montag, als die Behörden in Täbris der Familie der verstorbenen Frau Fatemeh-Soltan Zaeri mitteilten, dass sie nicht im örtlichen Friedhof nach Bahá’í-Regeln bestattet werden könne. Stattdessen, so sagten sie, würde sie nach islamischem Brauch beerdigt werden.
Da der lokale Friedhof stets für Angehörige aller Religionen offen stand und es in der Vergangenheit auch sonst keinerlei Beschränkungen gab, protestierte die Familie der Verstorbenen gegen das Vorgehen der Behörden. Daraufhin ordneten die Behörden die Bestattung nach islamischen Recht an, wobei sie den Leichnam der Frau für 48 Stunden beschlagnahmten, um eine Beerdigung nach Bahá’í-Recht zu verhindern. Inzwischen teilten die Behörden mit, dass die islamische Beerdigung für den heutigen Donnerstag angesetzt ist. Nur der Ehemann dürfe dabei anwesend sein.
Dies ist nur das jüngste Ereignis einer ganzen Reihe von Problemen, die den Bahá’í bei der Bestattung ihrer Toten gemacht werden. In vielen iranischen Städten werden Bahá’í daran gehindert, öffentliche Friedhöfe zu nutzen. Auch ihre eigenen Friedhöfe werden geschändet oder gar ganz zerstört.
So wurden im vergangenen Jahr Bahá’í-Friedhöfe in Teheran, Ghaemshahr, Marvdasht, Semnan, Sari und Isfahan verunstaltet, dem Erdboden gleich gemacht oder der Zutritt für Bahá’í blockiert. Ende April ist ein kleiner Bahá’í-Friedhof mit nur vier Gräbern von Vandalen mit Hilfe eines Traktors entweiht worden, wobei alle vier Gräber zerstört wurden. Im März wurde eine Bahá’í-Familie in Najafabad daran gehindert, ihren Toten zu begraben, obwohl sie zuvor eine Genehmigung erhielten.
„Die iranischen Regierung bestreiten nach wie vor, dass sie Bahá’í aufgrund ihres Glaubens verfolgt. Die Verunstaltungen der Bahá’í-Gräber und die Schändung ihrer Friedhöfe sind klare Indizien dafür, dass sie aufgrund ihres Glaubens verfolgt werden und nicht etwa, weil Bahá’í eine Bedrohung darstellen“, sagte Frau Ala’i.

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